Wirtschaftswurm-Blog

Die Eine-Billion-Dollar-Münze

Die Idee, US-Staatsschulden von der FED mit einer Eine-Billion-Dollar-Münze zurückzukaufen, hat wenig mit einer Defizitfinanzierung durch Geldschöpfung zu tun, sehr viel dagegen mit einem Schuldenschnitt.

Vorderfront, US-Prägeanstalt in Philadelphia

Prägeanstalt für Dollarmünzen in Philadelphia: Kann hier die Lösung für die Probleme mit der Schuldenobergrenze herkommen? Foto: StarrGazr

Laut Stephan Ewald tauchte die Idee erstmals 2010 in einem Kommentar zu einem US-Blog auf. Der US-Finanzminister soll demnach eine Platinmünze mit dem Nennwert 1.000.000.000.000 Dollar prägen lassen. Mit dieser Münze kann er dann von der US-Zentralbank FED gehaltene Schuldpapiere des amerikanischen Staates zurückkaufen. Die USA wären so auf einen Schlag 1 Billion ihrer 16,4 Billionen $ Schulden los.

Nun wird die scheinbar bizarre Idee auch von amerikanischen Politikern ernsthaft diskutiert. Bei der Beurteilung sollte man allerdings zweierlei nicht vergessen:

1. Die Eine-Billion-Dollar-Münze soll ein politisches Problem lösen, kein ökonomisches.

Das politische Problem besteht im Streit zwischen Republikanern und Demokraten um die US-Schuldenobergrenze. Diese Obergrenze, da stimme ich dem Wirtschaftsphilosophen zu, ist mindestens genauso absurd wie die Eine-Billion-Dollar-Münze. Der US-Kongress hat mit dem Haushaltsgesetz hohe Ausgaben und niedrige Einnahmen beschlossen. Nun droht er aber damit, die Erhöhung der Schulden abzulehnen, die notwendig ist, um seine eigenen Beschlüsse durchzuführen. Das ist kollektive Schizophrenie der (republikanischen) Abgeordneten des US-Kongresses.

Mit der Platinmünze kann die US-Regierung den Kongress umgehen. Die Machtverhältnisse verschöben sich. Und das wäre der wichtigste Effekt der Eine-Billion-Dollar-Münze. Wenn der Kongress danach die Schuldenobergrenze aufgeben würde, hätte die Münze ihren Zweck erfüllt.

2. Die Eine-Billion-Dollar-Münze ist kein Geld im ökonomischen Sinne.

Meiner Meinung nach haben sich das Makrointelligenz und Stephan Ewald in ihren Blogs nicht genügend klar gemacht, genausowenig diejenigen, die Inflation als Folge fürchten. Denn zwar ist die Supermünze gesetzliches Zahlungsmittel, aber praktisch kann höchstens die FED dazu gewungen werden, sie als solches anzunehmen. (Und auch das scheint mir juristisch noch nicht geklärt.) Man würde mit der Münze weder im Supermarkt bezahlen können, noch würde man damit Apple (Marktwert nur um die 600 Milliarden $) kaufen können. Sollte es trotzdem jemand versuchen, scheiterte er spätestens vor Gericht. Denn unabhängig vom konkreten Wortlaut der amerikanischen Gesetze würde kein Richter jemanden in die Insolvenz treiben,  indem er ihn verpflichtete, das „Wechselgeld“ für die Eine-Billion-Dollar-Münze zu beschaffen.

Die Platinmünze müsste in den dunklen Tresoren der FED bleiben. Bestenfalls würde sie in einem Museum ausgestellt. Die Menge umlaufenden Geldes würde aber durch sie nicht erhöht und damit droht (zunächst) auch keine Inflation.

Letztlich ist die Bezahlung der Schulden mit einer Eine-Billion-Dollar-Münze nichts anderes als ein Schuldenschnitt. Es ist die Streichung der Schulden durch einen rein symbolischen Bezahlvorgang. Wie ein Schuldenschnitt muss die Maßnahme darum auch volkswirtschaftlich analysiert werden.

Die Inflationsgefahr aber hat die FED bereits dadurch geschaffen, dass sie neues Geld für ihren Ankauf von US-Staatsanleihen ausgegeben hat. Denn dabei handelte es sich um Dollars, die auch tatsächlich als Zahlungsmittel benutzt werden und nun zirkulieren. Inflationsgefahren könnten auch nach der Prägung der Platinmünze entstehen, wenn die US-Regierung durch den gelungenen Trick dazu verleitet würde, ihr Haushaltsdefizit nicht abzubauen.


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17 Kommentare

  1. Was die amerikanische Rechtslage angeht, kenne ich mich nicht aus. Aber in Deutschland ist es ziemlich sicher so, dass man mit gesetzlichen Zahlungsmitteln jede Form von Schuld bezahlen kann und auch jede Bank müsste die Münze nehmen und dem Konto gutschreiben.
    Was Amerika angeht wurde schon in dem ersten Posting die Frage der Annahme aufgeworfen. Der Ideengeber riet deshalb dazu, mit der Münze fällige Staatschulden, die bei der FED liegen, zu bedienen. Hier müsste ohne Zweifel die FED das Geld annehmen, weil ein gesetzliches Zahlungsmittel vom Gläubiger eben als Schuldtilgungsmittel akzeptiert werden muss.
    Natürlich wäre eine solche Münze Geld, juristisch wie ökonomisch. Und mit einem Zahlungsausfall hat so etwas überhaupt gar nichts zu tun. Ich rate dagegen, dieses Beispiel mit der Münze gut zu verstehen, dann kann man nämlich in Bezug auf die Bedeutung von Staatsschulden sehr vieles lernen, was in den deutschen Debatten dazu fahrlässig übersehen wird.

  2. Wirtschaftswurm sagt

    @Ih,
    „Aber in Deutschland ist es ziemlich sicher so, dass man mit gesetzlichen Zahlungsmitteln jede Form von Schuld bezahlen kann und auch jede Bank müsste die Münze nehmen und dem Konto gutschreiben.“ – Normale Unternehmen können das bei Vertragsschluss ausschließen. So kann mir die Supermarktkassiererin sagen: „Wir nehmen keine 500-Euro-Scheine an.“ Und dann steh ich halt blöd da mit meinem 500-Euro-Schein.
    Bei Banken mag der Fall in der Tat anders liegen, da müsste man noch mal recherchieren.

  3. Entscheidend ist, dass das Zug-um-Zug Geschäft mit Barzahlung im größeren Rahmen die absolute Ausnahme darstellt. Und auch beim Kauf im Supermarkt ist es streng genommen so, dass zunächst der Kaufvertrag geschlossen wird, der die Verpflichtung zum Austausch der Leistungen begründet. Die Erfüllung desselben durch Zahlung ist ein zweiter, davon getrennter Schritt. So bei dem Kaufvertrag nicht extra ausgehandelt wird, in welcher Form die Zahlung erfolgen soll, ist jede Leistung in gesetzlichem Zahlungsmittel vom Gläubiger zu akzeptieren, weil genau das mit „gesetzliches Zahlungsmittel“ gemeint ist. Die Frage was konkret Geld ist, ist keine ökonomische, sondern eine juristische und obliegt damit der Gesetzgebungsbefugnis und dem politischen Willen der entsprechenden staatlichen Organe.

  4. Wirtschaftswurm sagt

    Nachtrag: Selbst da, wo bei Vertragsschluss die Bezahlung mit einer Supermünze nicht explizit ausgeschlossen wurde, werden Gerichte wohl gegen eine Annahmepflicht entscheiden. Es gelten immer auch die allgemeinen Usancen der Branche und die Bezahlung mit Einer-Billion-Dollar-Münzen gehört nirgendwo dazu.

  5. Problematisch wird es, wenn man direkt Wechselgeld auf die Münze haben wollen würde. Das kann sicherlich nicht verlangt werden. Aber angenommen, die zu bezahlende Schuld ist ohnehin größer und es wird kein Wechselgeld zurückverlangt, dann garantiere ich Dir, dass jedes deutsche Gericht die Bezahlung mit einer solchen Münze, die nach Recht und Gesetz gesetzliches Zahlungsmittel ist, akzeptieren würde. Nachher könnte noch irgendein Gold-Bug kommen und aus ideologischen Gründen (ganz ähnlich wie Deine Schwierigkeiten mit dem Sachverhalt) die Zahlung in Papiergeld ausschlagen, das wäre ja noch schöner.

  6. Wirtschaftswurm sagt

    Ich zitiere mal ausführlich aus der Wikipedia (eigene Hervorhebung):
    „In den teilnehmenden Mitgliedsstaaten der EWU ist seit dem 1. Januar 2002 das Euro-Bargeld gesetzliches Zahlungsmittel: gemäß Artikel 128 Absatz 1 Satz 3 AEUV (inhaltsgleich im deutschen Recht § 14 Absatz 1 Satz 2 Bundesbankgesetz) sind hierbei die von der EZB ausgegebenen Euro-Scheine das einzige unbegrenzte gesetzliche Zahlungsmittel.

    Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde […] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“

    Euro-Gedenkmünzen müssen gemäß § 3 Absatz 1 Münzgesetz ebenfalls lediglich in begrenztem Umfang akzeptiert werden. Bei Zahlungen, die nur aus Gedenkmünzen bestehen, müssen Beträge bis 200 Euro akzeptiert werden; erfolgt eine Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist auch hier niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Gedenkmünzen, die auf Euro lauten, sind mit Ausnahme der 2-Euro-Münzen nur in den Ausgabeländern gesetzliche Zahlungsmittel.

    Betont werden muss zudem, dass in aller Regel (dies gilt insbesondere für Deutschland) die Pflicht zur Annahme abdingbar ist, das heißt es ist zulässig zu vereinbaren, dass eine bestimmte Schuld nicht mit Bargeld erfüllt werden kann (sondern bspw. nur durch Banküberweisung oder mittels einer Kreditkarte). In einem solchen Fall ist der Gläubiger der Schuld nicht verpflichtet, ein Angebot zur Zahlung mittels Banknoten oder Münzen zu akzeptieren.“

    Ich hab da überhaupt keine Zweifel, dass spätestens amerikanisches Richterrecht ähnliche Einschränkungen für die USA formulieren wird. Es gibt in Europa auch keine Ausnahmen für Banken.

  7. Wie gesagt, was US-Recht angeht, kenne ich mich nicht aus. Ich hatte die Lage dort aber so verstanden, dass diese Platin-Münzen als ganz normales gesetzliches Zahlungsmittel gelten sollen.
    In Europa gibt es diesen gesetzlichen Trick nicht, weil wie Du schreibst, nur die EZB Geld ausgeben darf. Die EZB wiederum könnte so eine Milliarden-Münze ohne weiteres fertigen und in Umlauf bringen und dies wäre dann so wie ich gesagt habe zu akzeptieren.
    Im Prinzip könnte der deutsche Staat das wohl auch. Aber dafür müsste er zunächst unter Brechung europäischer Verträge (vor dem Euro wäre das unproblematischer gewesen) das Bundesbankgesetz ändern und einer anderen staatlichen Stelle das Recht zur Schaffung solcher gesetzlicher Zahlungsmittel einräumen.
    Entscheidend ist zu verstehen, dass die Definition, was gesetzliches Zahlungsmittel ist und wofür dieses von Gläubigern akzeptiert werden muss, der staatlichen Gesetzgebungsbefugnis unterfällt. Es ist Teil der staatlichen Souveränität. Und weil das so ist, haben bestimmte bunt bedruckte Scheine einen Wert. Das heißt nicht, es wäre dem Staat ökonomisch unbedingt zu raten, damit zu wild zu verfahren (ich wäre aber sehr dafür, wer würde meine Visitenkarten zum gesetzlichen Zahlungsmittel mit dem Nennwert 1 Mio € erklären!). Aber man kann über das Verhältnis des Staates zum Geld und Schulden viel lernen, wenn man diesen Aspekt der Souveränität begreift.

  8. Alex Hummel sagt

    „Der US-Finanzminister soll demnach eine Platinmünze mit dem Nennwert 1.000.000.000.000 Dollar prägen lassen. Mit dieser Münze kann er dann von der US-Zentralbank FED gehaltene Schuldpapiere des amerikanischen Staates zurückkaufen.“

    Ich glaube sie stellen da den ursprünglichen Vorschlag falsch dar. Ich zitiere mal Stefan Ewald, der den Vorschlag richtig darstellt:

    „Das US Treasury weist die US Mint an eine Platin-Münze zu prägen und erklärt per FIAT den Nominalwert der Münze als 1 Billion US$. Die US Mint präsentiert die Münze der Federal Reserve Bank von New York. Da die Münze Legal Tender ist muss die FED sie akzeptieren und schreibt der US Mint auf ihrem Public Enterprise Fund 1 Billion Reserven gut…. Diese Reserven verwendet das Finanzministerium um seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.“

    D.h das US-Finanzministerium kauft seine Schulden gar nicht zurück, vielmehr kriegt es von der FED für die Münze Bargeld (genauer gesagt einen 1-Trilion-Betrag auf dem bei der FED geführtem Treasury General Account, was aber nur eine andere Form von Bargeld ist.). Diese Operation erhöht sehr wohl die Geldmenge M1 und zwar um 1 Trillion.

    Sie schlagen dagegen vor, dass die das US-Finanzministerium die Münze direkt gegen die von der FED gehaltenen US-Bundesanlehen umtauscht. Vorausgesetzt, die FED spielt mit, würde diese Operation tatsächlich M1 unverändert lassen, allerdings hätte das US-Finanzministerium zunächst einmal genauso viel Geld wie zuvor, allerdings einen um 1 Trillion geringeren Schuldenstand. Das Finanzministerium konnte sich aber das Geld jetzt beim Publikum ganz normal durch Ausgabe neuer Anleihen beschaffen, denn die Schuldengrenze ist jetzt nicht mehr.

    Um es zusammenzufassen:

    Ursprüngliche Variante: Schuldenstand ändert sich nicht, M1 steigt um 1 Trillion
    Ihre Variante: M1 ändert sich nicht, Schuldenstand sinkt um eine Trillion

    Also ist Ihre Variante viel pfiffiger, daher schlage ich vor, dass Sie sich damit unverzüglich an Timothy Geithner oder Paul Krugman wenden 🙂

  9. Wirtschaftswurm sagt

    Ja, es stimmt, es gibt die Idee in zwei Varianten. Die Variante von Stephan Ewald habe ich nur bei ihm gelesen. Das mag die ursprüngliche Idee gewesen sein, in der aktuellen Diskussion wird die Billionenmünze aber immer mit einem Schuldenrückkauf verbunden. In der Stephan-Ewald-Version wird tatsächlich die umlaufende Geldmenge erhöht. Dann gilt meine Analyse so nicht.
    Da Sie die Geldmenge M1 erwähnen: Nach der Definition der Geldmenge M1 gehört die Eine-Billion-Dollar-Münze schon zur Geldmenge. Ich argumentiere nicht mit M1. Diese Geldmengendefinition wird unsinnig, sobald die Münze geprägt ist.

  10. Alex Hummel sagt

    „Ja, es stimmt, es gibt die Idee in zwei Varianten. Die Variante von Stephan Ewald habe ich nur bei ihm gelesen.“

    Die gleiche Variante vetritt auch Paul Krugman, der die Debatte wohl gerade wiederbelebt hat. Ich habe gerade beim Wirtschaftsphilosoph ein Link auf eine Diskussion aus 2011, in dem ihre Variante vertreten wird – das wird wohl doch der Ursprung sein,

    „Nach der Definition der Geldmenge M1 gehört die Eine-Billion-Dollar-Münze schon zur Geldmenge.“

    Ich glaube zu M1 gehört nur Bargeld inkl. Münzen, das sich im Besitz der Nicht-Banken befindet. Da die Münze in Ihrer Variante (fast) sofort in den Besitz der FED übergeht, gehört sie zu M1 nicht (außer vielleicht für den kurzen Zeitraum in dem sie sich noch im Regierungsbesitz befindet, das kann man aber, denke ich, ignorieren).

  11. Wirtschaftswurm sagt

    @Alex Hummel,
    ja, mit M1 haben Sie doch recht. Solange die Münzen und Noten noch bei der Zentralbank liegen, werden sie nicht zur Geldmenge gezählt. Mit solchen Details musste ich mich bisher zum Glück noch nicht rumschlagen. Aber damit bleibt die Geldmengendefinition M1 sinnvoll.

  12. Ja, das ist ein nettes Detail. Ist die Münze oder Note bei der Zentralbank, ist es kein Geld – ebenso verhält es sich ja bekanntlich mit den Target2-Salden.

  13. Der Darstellung als Schuldenschnitt würde ich dann uneingeschränkt zustimmen, wenn die Münze dezidiert nicht bei der Regierung zurückgetauscht werden kann, denn die FED wird sie sicher nicht an Privatleute oder Unternehmen ausgeben. Aber auch dann ist der „Schuldenschnitt“ vor allem für die rechtliche Bestimmung der Schuldenhöhe relevant, da die FED die Zinszahlungen ja ohnehin ans Finanzministerium überweist und aus Verschuldung gegenüber der FED keine echten Verpflichtungen entstehen. Somit bleibt es ein Buchungstrick ohne unmittelbare ökonomische Konsequenzen.

  14. Wirtschaftswurm sagt

    „da die FED die Zinszahlungen ja ohnehin ans Finanzministerium überweist“ – ganz automatisch?
    Und warum zum Teufel sollte die Regierung die Münze zurückhaben wollen?

  15. Wirtschaftswurm sagt

    Der Billionenmünzen-Trick würde in sich zusammenfallen, wenn die FED meint, sie müsste eine Abschreibung auf den Münzwert vornehmen. Die Verluste aus der Abschreibung müsste letztlich wohl die Regierung tragen und damit hätte sie die Schulden wieder.
    Was meint ihr, ist das ein mögliches Szenario?

  16. Pingback: Kleine Presseschau vom 9. Januar 2013 | Die Börsenblogger

  17. “da die FED die Zinszahlungen ja ohnehin ans Finanzministerium überweist” – ganz automatisch?
    Und warum zum Teufel sollte die Regierung die Münze zurückhaben wollen?

    Mglw. gibt es vorher minimale Provisionen für das Eigenkapital der FED (welches dann wohl wieder in zusätzlichen Staatsanleihen gehalten werden würde), aber das ändert den Charakter dieser Verschuldung nicht. Seignorage ist ein interessantes Thema daher habe ich mir auch die Mühe gemacht, sie hier näher zu analyiseren (http://makrointelligenz.blogspot.de/2012/11/wie-viel-ist-die-zentralbank-wirklich.html). Die Zentralbank ist immer eine quasi-staatliche Institution und es ist ökonomisch sinnvoll ihre Bilanz mit der des Staates zu konsolidieren.
    Da die Regierung ja nur dadurch profitiert, dass die Münze das effektive Schuldenlimit reduziert, könnte sie die Münze auch problemlos zurücknehmen (wollen).

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