Alle Artikel mit dem Schlagwort: ESM

Vorsicht! Es wird weiter an der Bankenunion gewerkelt

Die Beschlüsse der EU-Granden zu einer gemeinsamen Bankenaufsicht sind nun schon mehr als einen Monat alt und seitdem hat man wenig Neues zum Thema gehört. Man lasse sich davon aber nicht täuschen. Die EU-Kommission bastelt weiter an der europäischen Bankenunion. Denn die Bankenaufsicht ist nur die halbe Bankenunion. Der zweite Teil soll aus einem gemeinsamen Fonds bestehen, aus dem strauchelnde Banken rekapitalisiert werden können. Dabei ist schon Teil 1 problematisch. Die Bankenaufsicht soll nämlich unter dem Dach der EZB erfolgen. Die EZB ist jedoch durch ihre geldpolitischen Operationen Geschäftspartner der Geschäftsbanken. Das birgt Interessenkonflikte. Am deutlichsten hat das ifo-Chef Hans-Werner Sinn formuliert: Wenn die EZB nun vor der Entscheidung steht, eine private Bank für bankrott zu erklären, abzuwickeln und ihre eigenen Kreditforderungen gegenüber dieser Bank abzuschreiben oder aber die Bank für sanierungsfähig zu erklären, um ihr damit den Zugang zu ESM-Mitteln zu verschaffen, ist klar, wie sie sich entscheidet. Das ist, als ob man dem Verkäufer einer Schrottkarre das Recht gibt, seinem Auto selbst die TÜV-Plakette zu erteilen. Sicherlich ist es richtig, zu verhindern, dass …

Karlsruher Urteil zum ESM: Der Höllenmaschine wurde die Bazooka genommen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM fand man in einigen Netzmedien dumme Kommentare zum Thema. Tatsache ist: Dass eine Haftungsobergrenze nun eindeutig festgeschrieben wird, ist nicht belanglos. Zum Thema der gerichtlichen Immunität der ESM-Organmitglieder hätten die Karlsuher Richter aber mehr liefern müssen. Zum gestrigen Karlsruher ESM-Urteil gabe es kluge und dumme Kommentare. Zu den dümmeren zählte der von Peter Ehrlich in der FTD. Nach Ehrlichs Auffassung hat Karlsruhe nur klargestellt, was eh schon klar war. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt, dass der ESM-Vertrag zweideutig ist. Einerseits legt er zwar ausdrücklich eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden € für Deutschland fest, andererseits schafft er aber auch die Möglichkeiten, diese Haftungsobergrenze zu umgehen. Und wer die lange Diskussion um den Aufbau einer Euro-Bazooka mit unbegrenzter Feuerkraft kennt, ahnt, dass die Zweideutigkeit durchaus Hintergedanken hatte. Gut also, dass nun zumindest eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden festgezurrt werden soll. „Schallende Ohrfeige für Wolfgang Schäuble“, so hätte man darum gestern durchaus schreiben können. Denn Schäubles Ministerium war auf deutscher Seite für den zweideutigen Vertragstext verantwortlich. Doch nur Leo Hänel …

Die zehn gefährlichsten Blogger Deutschlands

Wieder einmal, überraschenderweise ist Spiegel Online an der Fusion von marktschreierischem Boulevard und Qualitätsjournalismus gescheitert. Da will ich SPON in nichts nachstehen. Der Grund für das Scheitern von SPON: Auch das Artikelchen „Die Zehn gefährlichsten Politikern Europas – Scharfmacher in der Eurokrise“ (samt Klickstrecke) kommt ohne jegliche Recherchearbeit aus. Es liefert dem Leser lediglich Politikpromiklatsch verbunden mit dem wohligen Schauer der Gefahr. Immerhin, Henryk Broder erkennt trotzdem eine größere Agenda hinter den Zeilen. Angesichts des bevorstehenden Scheiterns des Europrojekts (das Herr Broder als gesichert annimmt) sollen schon einmal die Sündenböcke vorgestellt werden. Da komme jeder recht, der Alternativen zur herrschenden Europolitik vertritt. Nun, die herrschende Europolitik besteht im Durchwursteln, bis schließlich die Schuldenvergemeinschaftung da ist. Und Alternativen dazu findet man auch in Blogs. Und dies, obwohl Blogs ohnehin gefährlich genug sind. Das ermöglicht es mir, SPON in nichts nachzustehen. Hier also die Top 10 der allergefährlichsten Blogger Deutschlands – natürlich in völlig willkürlicher Reihenfolge: Wirtschaftswurm (das bin ich selbst): Arne Kuster, der Wirtschaftswurm, schmückt sein Blog mit einem lustigen Comicbild, vertritt aber knallharte ordnungspolitische und …

Unendliche Risiken? Zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht

Bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM ist der Eindruck entstanden, sowohl ein sofortiges Inkrafttreten als auch eine Verzögerung des Rettungsschirms würden unendliche Risiken bergen; so zumindest der Blogger Max Steinbeis. Etwas genauer kann und sollte das Gericht die jeweiligen Risiken allerdings schon abschätzen. In seinem lesenswerten Bericht über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM fasst der Blogger Max Steinbeis seinen Eindruck so zusammen: Hier dagegen lassen wir uns auf ins Unendliche gehene (sic) Risiken ein, sowohl wenn wir den ESM installieren als auch wenn wir es lassen. Nun, ich selbst war nicht in Karlsruhe und möglicherweise ist tatsächlich dieser Eindruck während der Anhörung entstanden. Dann allerdings war die Anhörung ziemlich nutzlos! Mit dem Unendlichen kann man ja nicht kalkulieren. Versuchen wir es im Folgenden eine Nummer kleiner. Konkret geht es für die Verfassungsrichter um die Frage, ob ein Inkrafttreten des ESM jetzt verantwortbar ist, auch wenn später möglicherweise die Verfassungswidrigkeit des Rettungsschirms festgestellt werden muss. Und umgekehrt muss das Richterkollegium entscheiden, ob eine Verzögerung des ESM verantwortbar ist, auch wenn …

Olaf Storbeck gegen Hans-Werner Sinn – nächste Runde

Ein von Hans-Werner Sinn und dem Dortmunder Statistiker Walter Krämer initiierter Ökonomenaufruf wurde bereits vor der offiziellen Veröffentlichung vom Handelsblattkorrespondenten Olaf Storbeck zerfleddert. Damit verteidigt Storbeck seinen Titel als härtester Sinn-Kritiker, den er in der Targetdebatte erlangt hat. Olaf Storbeck hatte den Aufruf der Ökonomen schon gestern entdeckt, vor SPON. Gustav Horn von der Hans-Böckler-Stiftung hatte ihn auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht. Zur Zeit kursiert er wohl noch unter den Wirtschaftsprofessoren, um 150 Unterschriften zusammenzukriegen. Storbecks kritischer Kommentar im Handelsblog kam somit schon vor der geplanten Veröffentlichung des Aufrufs in der FAZ. So wie Storbeck Sinn kritisiert, wird er dann allerdings auch selbst von seinen Lesern in Kommentaren niedergemacht. Nicht ganz zu unrecht, muss ich gestehen. Das fängt schon damit an, dass Storbeck unter der geplanten europäischen Bankenunion nur Einlagensicherungsfonds und gemeinsame Bankenaufsicht versteht. Den Einlagensicherungsfonds kann man aber nicht isoliert betrachten, man muss ihn zusammen sehen mit der geplanten Rekapitalisierung von Banken durch den ESM, für den die Steuerzahler geradestehen. Faktisch ist es so, dass der Einlagensicherungsfonds nur für kleine, unbedeutende Banken in Aktion tritt. …

Die unbeschränkte Haftung durch den ESM

Die deutsche Haftung für den neuen Euro-Rettungsschirm ESM sei beschränkt, heißt es häufig. Eine Lüge! Genannt werden als Haftungsgrenze meist die 21,7 Milliarden €, die Deutschland direkt in den ESM einzahlen soll plus die 168,3 Milliarden €, die es an Garantien übernimmt. Macht 190 Milliarden €. Immerhin, das sind bereits Deutschlands gesamte Steuereinnahmen von vier Monaten. Nicht zu vergessen sind allerdings die Lasten aus dem alten Rettungsschirm EFSF und der ersten Griechenlandhilfe. Der Haftungsanteil Deutschlands für bereits gezahlte oder zugesagte Darlehen des EFSF an Irland, Portugal und Griechenland beträgt 87,3 Milliarden €. Ob auch das Programm für Spanien zusätzlich draufgesattelt werden soll, scheint auch in der Woche, in der der Bundestag über die Milliarden entscheiden soll, unklar. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, sind wir bereits bei einer Summe von 277,3 Milliarden € oder den gesamten Steuereinnahmen von sechs Monaten. Nun besagt Artikel 25 Absatz 2 des ESM-Vertrages: „Zahlt ein ESM-Mitglied nicht, so müssen die anderen ESM-Mitglieder diese Zahlungen anteilig übernehmen.“ Wenn Griechenland seinen Bankrott erklärt, muss also Deutschland seinen Anteil erhöhen, dasselbe, …

Der Euro-Rettungsschirm – über Recht und Gesetz

In der sogenannten Nichtbeistandsklausel, dem Artikel 104b des Vertrages von Maastricht (nun Artikel 125 AEU-Vertrag), heißt es klar: Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein … Der gegenwärtige Euro-Rettungsschirm EFSF ist also nichts anderes als eine illegale Organisation. Er spielt in derselben Liga wie Cosa Nostra und Camorra. Darüber sollten sich nicht zuletzt alle, die für oder mit dem EFSF arbeiten, im Klaren sein. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Auch die Rating-Agenturen sollten sich Gedanken machen. Kann eine illegale Organisation tatsächlich ein AAA-Rating halten? Bürgschaften und Garantien eines EU-Mitgliedsstaates sind juristisch zumindest nichts wert, sollten sich die politischen Einschätzungen ändern. Aber so sieht das neue Europa aus. Dafür streiten die deutschen Parteien von CDU/CSU über FDP, SPD, Grünen bis hin zu den Linken. Wenn es heißt, der Euro müsse um jeden Preis gerettet werden, dann war damit nicht nur Geld gemeint. Der Preis war …