Wirtschaftswurm-Blog

Die schwachen rechtlichen Fundamente der EU

Gebauer Ausschnitt Buchumschlag

Die Europäischen Verträge sind ein Sammelwerk schlechter Gesetze. Das legt Carlos Gebauer in seinem Buch „Rettet Europa vor der EU“ da. Die Folgen sind jedoch noch weitreichender als Gebauer denkt und beeinflussen auch den aktuellen Umgang mit gutmeinenden Neuerern wie den Griechen Varoufakis und Tsipras.

Der zweite Hauptteil von Carlos Gebauers Buch „Rettet Europa vor der EU nennt sich „Ein empirischer Blick auf das Herrschaftskonstrukt namens EU“. Nun, was Juristen wie Gebauer unter Empirie verstehen, ist offenbar nicht das, was andere Wissenschaftler darunter verstehen.

Gebauer betreibt im zweiten Teil seines Buches nämlich eine Interpretation der Europäischen Verträge – oder genauer gesagt: wichtiger Artikel der Europäischen Verträge. Das sollte man wissen, bevor man das Buch kauft, doch leider wird aus Titel und Klappentext Gebauers Vorgehensweise nicht wirklich deutlich. Einen versteckten Hinweis gibt lediglich das auf dem Rückdeckel genannte Zitat des Autors:

Warum habe ich dieses Buch geschrieben? Weil ich glaube, dass man – in jedem Fall als Jurist – zu schlechten Gesetzen nicht einfach schweigen darf.

Und wenn Gebauer von einem überzeugen kann, dann davon, dass die Europäischen Verträge, wie sie sich nach Lissabon 2007 präsentieren, völlig verpfuscht sind. Das fängt beim falschen Gebrauch von Begrifflichkeiten an, setzt sich mit der häufigen Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe fort und findet seinen krönenden Abschluss in Vertragsartikeln, aus denen man eine Allzuständigkeit der EU herauslesen kann.

Ein Beispiel für den falschen Gebrauch von Begriffen findet sich z.B. in Artikel 8 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Da heißt es:

Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.

Zunächst wird hier tatsächlich die Gleichstellung von Männern und Frauen als Ziel vorgegeben. Das ist etwas anderes als Gleichberechtigung. Gelte ich als gleichberechtigt, kann ich das auch ganz für mich persönlich einfordern, im Arbeitsleben und vor Gericht.

Gleichstellung von Männern und Frauen bezieht sich dagegen auf zwei Personengruppen als Ganzes. Hier wird ein Kollektivrecht eingeführt, dass im Zweifel Individualrechte einschränkt. Damit z.B. die beiden Gruppen der Männer und Frauen gleichgestellt sind, was die Zahl der Vorstandsposten anbelangt, kann es notwendig sein, einzelne Männer zu benachteiligen.

Aber das ist gar nicht Gebauers Punkt. Gebauer kritisiert vielmehr den Gebrauch des Begriffes „Ungleichheiten“. Denn ungleich ist vieles; Luxemburg ist zum Beispiel sehr viel kleiner als Frankreich. Die EU-Institutionen sind darum offensichtlich aufgefordert, Luxemburg größer und Frankreich kleiner zu machen.

Auf Artikel 8 AEUV folgt Artikel 9 AEUV und damit gleich ein schönes Beispiel für unbestimmte Rechtsbegriffe.

Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung.

Wann ist ein Beschäftigungsniveau hoch? Wann ist ein sozialer Schutz angemessen? Hier werden edle Ziele benannt ohne Folgen. In der Praxis lässt sich damit alles und jedes rechtfertigen.

Und damit sind wir dann schon bei der „Königsnorm der jederzeit anzumaßenden weiteren Kompetenzen“ (Gebauer). Genau genommen gibt es davon allerdings mehrere, aber am deutlichsten ist Artikel 352 AEUV Absatz 1:

Erscheint ein Tätigwerden der Union im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche erforderlich, um eines der Ziele der Verträge zu verwirklichen, und sind in den Verträgen die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht vorgesehen, so erlässt der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission und mit Zustimmung des Europäischen Parlaments die geeigneten Vorschriften…

Nun mag man einwenden, dass die genannten Einstimmigkeits- und Zustimmungserfordernisse sehr hoch sind. Gebauer verweist allerdings zurecht darauf, dass das Theorie geblieben ist. Im Brüsseler Alltag hat sich längst ein entspechender Korpsgeist entwickelt, der abweichende Meinungen, vor allem Kritik an dem zunehmenden EU-Zentralismus, diskriminiert. Diesem Korpsgeist unterliegen auch die im Rat versammelten Staats- und Regierungschefs.

Daraus folgt dann meiner Meinung nach das Hauptproblem, dass die EU aktuell mit den Griechen Tsipras und Varoufakis hat. Die Griechen wollen über die Spielregeln diskutieren. Damit fordern sie allerdings den EU-Korpsgeist heraus. Und sie sehen nicht, dass dieser EU-Korpsgeist das einzige ist, was den EU-Verträgen Inhalte verleiht.

Die Diskussion um Krawatten, heraushängende Hemden und Stinkefinger sollte vielleicht vor allem vor diesem Hintergrund gesehen werden. Und auch einige heftige persönliche Reaktionen.

PS: Auch mit dem ersten Hauptteil von „Rettet Europa vor der EU“ habe ich mich natürlich befasst: Rettet Europa vor der EU – aber vorher Kritik am Geldsystem.


Warning: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable in /home/www/wp-includes/class-wp-comment-query.php on line 405

4 Kommentare

  1. Pingback: Rettet Europa vor der EU – aber vorher Kritik am Geldsystem | Wirtschaftswurm

  2. Pingback: Die schwachen rechtlichen Fundamente der EU | Wirtschaftswurm | Grüsst mir die Sonne…

  3. matthias sagt

    Die EU ist nur ein Verein ! Es steht keine staatliche Struktur
    dahinter. Einfach eine Matrix ………

    Gruß matthias

  4. Pingback: Angela Merkels Schlüsselposition | Wirtschaftswurm

Kommentare sind geschlossen.