Wirtschaftswurm-Blog

OMT und Verfassungsgericht: Weichenstellungen für die Europäische Zentralbank – der Nach-Schlag

BVerfG_Sitzungssaal

Ist die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank bei ihrem Anleihekaufprogramm OMT wirklich so offensichtlich? Und sollte die EZB das Verdikt des Verfassungsgerichts zu OMT nun umgehen?

Nachdem ich schon zwei wichtige Kritikpunkte am Beschluss des Verfassungsgericht zum OMT-Programm widerlegt habe, siehe „OMT und Verfassungsgericht – Teil I“, will ich auf einen weiteren Kritikpunkt von André Kühnlenz in seinem Artikel „Die Verfassungsrichter blamieren sich bis auf die Knochen …“ eingehen. Aber auch auf Wolfgang Münchaus Vorschlag, wie man den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgehen kann,verdient eine Erwiderung.

André Kühnlenz stört sich daran, dass die Verfassungsrichter die Kompetenzüberschreitung der EZB als „offensichtlich“ ansehen. Nun, wer vor einer Mauer steht, für den sind natürlich nur Ziegel offensichtlich. Vielleicht sollte Kühnlenz darum mal einen anderen Blickwinkel ausprobieren.

Selbst wenn man Anleihekäufe als Mittel akzeptiert, um damit die Geldmenge zu erhöhen, dann ist es trotzdem völlig unsinnig, Anleihen mit zweifelhafter Bonität zu kaufen und so ein unnötiges Ausfallrisiko einzugehen. Warum kauft die EZB dann nicht deutsche Staatsanleihen?

Solvenzrisiken zu übernehmen, ist keine Geldpolitik. Und wenn dadurch gezielt Geld in Krisenländer gelenkt wird, dann handelt es sich klar um regionale Wirtschaftsförderung, mithin um Wirtschaftspolitik. Die Förderung strukturschwacher Regionen ist demnach nicht die Aufgabe der EZB. Dafür gibt es die EU-Kohäsionspolitik, für die 2014-2020 352 Milliarden € vorgesehen sind.

Wenn trotz der enormen Mittel die Ergebnisse der EU-Kohäsionspolitik unbefriedigend sind, können die gewählten Politiker die Transferunion weiter vorantreiben. Offensichtlich ist das aber politisch nicht gewollt. Dann darf aber auch die EZB nicht mit ihren Mitteln eine Ersatz-Transferunion schaffen.

Wenn übrigens Kühnlenz selbst in seinem jüngsten Artikel das OMT-Programm als (notdürftigen) Ersatz für eine Fiskalunion ansieht, dann führt er damit seine eigene Argumentation ad absurdum.

Die Frage, wie offensichtlich der Verstoß der EZB ist, war übrigens nur für das Eingreifen des Bundesverfassungsgericht relevant. Vor dem EuGH spielt sie dagegen keine Rolle mehr.

Der EuGH muss jetzt die Kompetenzen der EZB abgrenzen. egal, ob sich solche Abgrenzungen offensichtlich ergeben oder komplizierte Überlegungen und Regeln erfordern. Das begründet auch meinen Optimismus, dass die Richter in Luxemburg im Wesentlichen dem Bundesverfassungsgericht folgen werden.

Zum Schluss noch etwas zu Wolfgang Münchau („Wie die EZB das Verfassungsgericht clever umgehen kann“). Er ist immerhin einen Schritt weiter als André Kühnlenz und akzeptiert, dass die EZB mit den Anleihekäufen ihre Kompetenzen überschritten hat. Statt aber zu fordern, als Konsequenz daraus OMT einzustellen, will Münchau OMT ausweiten. Die EZB soll nicht mehr nur Staatsanleihen selektiv aus Krisenländern kaufen.

Damit könnte man das Programm tatsächlich nicht mehr zur regionalen Wirtschaftsförderung zählen.

Selbst Mario Draghi sieht aber zur Zeit keine ernsthafte Deflationsgefahr. Wie auch? Selbst in den Eurorandstaaten wächst zur Zeit die Wirtschaft, einen Druck zu Preissenkungen gibt es nicht. Aber es gehört wohl zum speziellen Wesen von Keynesianern, keinen noch so abwegigen Anlass ungenutzt zu lassen, um neue Eingriffe staatlicher Stellen zu fordern.


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17 Kommentare

  1. Pingback: OMT und Verfassungsgericht: Die Diskussion um die Weichenstellungen für die Europäische Zentralbank | Wirtschaftswurm

  2. Häschen sagt

    Auch das läuft unter dem Titel Wirtschaftspolitik. Interessant Danke. Dachte in eine ganz andere Richtung. Das verstand ich unter anderem auch unter Mengensteuerung. Ein Kommentator erwähnte den Begriff mal im Rahmen der Diskussion, denke es war im Rahmen der Diskussion um die Dicke Bertha.

  3. Ich kann nicht erkennen, lieber Arne, wie Du meine Kritik widerlegt hast. Das ist pure Wunschvorstellung. Im ersten Teil hast Du einfach in den Kommentaren aufgehört zu diskutieren, nachdem ich auf Deine Einwände eingegangen bin. Keine feine Diskussionskultur hier, nachdem Du auch noch per Twitter ankündigst hattest, mich zu „verreißen“. Verstehe auch nicht so richtig Deine Motivation? Ich kapiere auch nicht, was Dich zu diesem seltsamen Blogeintrag hier treibt? Egal…

    Ein letzter Versuch: „Offensichtlich“ ist etwas, wenn es zumindest eindeutig ist. Hier konkret: Wenn man eindeutig Geldpolitik von Wirtschaftspolitik trennen kann. Wenn es aber gute Gründe gibt, dies zu bestreiten, wie es zum Beispiel auch Richter Gerhardt tut, zahlreiche Ökonomen, Politiker und Notenbanker tun, ist es vielleicht nicht ganz so „offensichtlich“, wie Du meinst.

    Konkret: Anleihen können eben auch deswegen von der EZB gekauft werden, um eine Kapitalflucht zu beenden, die aus purer Panik heraus entsteht und die nur ein Ziel hat: Es werden Anleihen aus Krisen-Staaten verkauft und dafür zum Beispiel deutsche Staatsanleihen gekauft.

    Wenn Du das bestreitest, so soll es sein. Ich finde jedenfalls genug Evidenz, dass dies im Euro-Raum passiert ist. Ich habe im Blogeintrag auf die relevanten Studien verlinkt, auf die ich mich da stütze. Wir können uns gerne darüber streiten, wenn Du bestreiten solltest, dass es irrationale Übertreibungen an den Märkten geben kann.

    Leider gehst Du darauf ja gar nicht ein. Ich erkenne zumindest an (soweit zum „Blickwinkel“ und den „Ziegelsteinen“), dass sich die EZB hier im Grenzbereich zur Wirtschaftspolitik bewegen kann. Nur fehlt mir hier die klar Eindeutigkeit, damit hier das Gericht mit einer „Offensichtlichkeit“ darüber urteilen kann und sollte.

    In den Grenzbereich der Wirtschaftspolitik würde die EZB ganz klar dann nicht geraten, wenn es eine Fiskalunion geben würde. Wenn also die Staaten ihre Haushaltspolitiken soweit koordinieren, dass sie auf dieser Grundlage zum Beispiel gemeinschaftliche Eurobonds ausgeben können. Nur ist der Weg dahin nicht einfach und wird lange dauernt, wenn sich die Euro-Staaten dazu entschließen sollten.

    Dann braucht die EZB gar nicht mehr eingreifen, weil dann die Anleger aus irrationalen Gründen (wie schwer diese in letzter Instanz auch objektiv feststellbar sein mögen) in einer Panik eben keine Anleihen einzelner Staaten verkaufen, um dafür Bundesanleihen zu kaufen. Dann gibt es ja weitgehend keine nationalen Staatsanleihen mehr.

    Wenn die Anleger aber dann aus welchen Gründen auch immer Eurobonds abstoßen, weil sie das Vertrauen in den Euro-Raum verlieren, dann wertet der Euro ab. Irgendwann gibt es vielleicht einen Wechselkurs, zu dem Anleger auch wieder anfangen, Eurobonds zu kaufen. Und eine irrationale Kapitalflucht wird damit weitaus unwahrscheinlicher.

    Sollte es doch einmal zu extremen Ausschlägen am Devisenmarkt kommen, kann die EZB immer noch entscheiden, dass sie wie im Jahr 2000 am Devisenmarkt interveniert – was ja offensichtlich zum Mandat der EZB gehört – im Kampf gegen Inflationsgefahren.

    Wenn Du, lieber Arne richtig lesen könntest, würdest Du auch bei mir die Stellen finden, wo ich die Konditionalität der Anleihekäufe kritisch sehe, genau wie es Wolfgang Münchau kritisiert hat. („Geldpolitik stellt keine Bedingungen.“)

    Wenn Du richtig lesen könntest, hättest Du auch gemerkt, dass ich nirgendwo von Geldmenge oder Transferunion geschrieben habe – was Du mir irgendwie und irgendwo unterjubeln willst. Gehe doch bitte darauf ein, was ich in den von Dir kritisierten Blogeinträgen sowie in den Kommentaren hier geschrieben habe. Sonst bin ich hier raus aus Diskussion.

    Und vielleicht schaffst Du es ja auch noch, krude Etikettierungen wie die „zum speziellen Wesen von Keynesianern, keinen noch so abwegigen Anlass ungenutzt zu lassen, um neue Eingriffe staatlicher Stellen zu fordern“ zu unterlassen. Mich kannst Du damit jedenfalls nicht meinen, ich würde mich jedenfalls nicht einmal als Keynesianer bezeichnen. Vielleicht merkst Du es ja, wie klein und lächerlich Du Dich damit machst.

  4. @André,
    es gibt für diesen Blogeintrag keine spezielle Motivation, erst recht keine persönliche, das möchte ich dir versichern. Die inhaltliche Motivation in diesem Blog ist immer aufzuklären, meine Meinung loszuwerden und ja, auf Fehler, auf die ich stoße, aufmerksam zu machen.
    Die „Offensichtlichkeit“ ergibt sich, ich habe das versucht, deutlich zu machen, aus dem richtigen Blickwinkel betrachtet ganz „eindeutig“. Denn die Verfassungsrichter müssen kein VWL-Studium absolvieren und alle bekannten, sich auch unter Umständen widersprechenden Wirtschaftstheorien studieren. Da mag es durchaus Geldtheorien geben, aus derem Blickwinkel das OMT-Programm ganz unbedenklich ist. Das kann aber nicht der Maßstab sein.
    Die Verfassungsrichter haben stattdessen eine ordoliberale oder neoliberale Perspektive angenommen. Das ist ihnen nicht vorzuwerfen. Diese Perspektive ist die der Mehrheit der Ökonomen in Deutschland, siehe auch die verschiedenen Professorenaufrufe, wie auch, und das wiegt wahrscheinlich noch schwerer, es ist die Perspektive, unter der die Verträge zur Europäischen Währungsunion entstanden sind. Erst die Ordoliberalen und Neoliberalen haben nämlich die Unabhängigkeit der Zentralbank zu einem grundlegenden Punkt gemacht. Unabhängigkeit bedeutet aber, dass die Zentralbanker kaum demokratisch legitimiert sind und darum keine selbständige Politik machen dürfen. Im Idealfall ist die Zentralbank eine technokratische, ausführende Institution. Ihre Kompetenzen sind darum strikt zu begrenzen.
    Dass man mit Anleihekäufen auch Geldpolitik machen kann, behindert nicht die „Offensichtlichkeit“. Entscheidend ist, das die Komponente regionale Strukturpolitik, wahlweise auch Konjunkturpolitik offensichtlich überwiegt. Entscheidend ist auch, dass man, wenn es hauptsächlich um Geldpolitik ginge, das Instrument anders gestalten würde.
    Soweit erst einmal für heute.

  5. Andreas sagt

    @Wirtschaftswurm
    Es wird Dich nicht wundern, dass ich Dir vollkommen widerspreche. Du kannst nicht auf der einen Seite sagen, dass die Verfassungsrichter keine Ahnung von ökonomischer Theorie zu haben brauchen, und dann ihren ordoliberalen Kurs preisen, was immer das auch im Einzelnen ist. In diesem Fall folgt sie einem wirtschaftspolitischen Paradigma, dass nicht das der EZB ist und dabei ist es ist völlig unerheblich, ob die Mehrzahl der deutschen Ökonomen Ordoliberale sind. Das Dilemma, vor dem das BVG mit seinem Urteil gestellt wurde, wird gerade nicht dadurch aufgelöst, dass es einer Mehrzahl von EZB-Externen Ökonomen folgt. Es lässt sich nämlich überhaupt nicht auflösen. Solange die EZB nicht völllig konfus und gegen die einhellige Meinung der Ökonomenzunft handelt, wird es meistens zwei oder noch viel mehr Meinungen über die Richtigkeit seines Kurses geben. Entscheidend ist, da die EZB unabhängig ist, aber nur der Kurs, den sie für richtig hält. Man kann ihr handeln nicht von Professorenaufrufen abhängig machen und auch nicht von einem abstrusen deutschen Wirtschaftsparadigma. Die EZB hat sehr klar dargelegt, worum es ihr mit dem OMT-Programm geht, und der Inhalt dieser Darlegung bewegt sich vielleicht an der Grenze ihres Mandats, hat es aber nicht überschritten. Alles, was die OMT-Gegner dagegen vorgebracht haben, waren eigene Interpretationen des EZB-Handelns, die nicht belegbar sind. Wenn mithilfe solcher Konstruktionen oder mit abweichenden Fachmeinungen jeweils in das Handeln der EZB eingegriffen werden kann, ist sie nicht mehr unabhängig. Insofern ist die Unabhängigkeit der Zentralbank tatsächlich bedroht: Vom BVG.

  6. @André, noch einmal zu einigen Punkten in deinem Kommentar:
    Thema Kapitalflucht. Die EU kann in Notsituationen den Kapitalverkehr einschränken. Das Problem fällt also nicht in den Kompetenzbereich der Zentralbank.
    Die Studien von De Grauwe habe ich bisher nur überflogen. Vielleicht hat er ja tatsächlich den Stein der Weisen gefunden, nämlich eine eindeutige Analyse, mit der man irrationale Marktreaktionen frühzeitig feststellen kann. Erlaube mir aber, da mehr als sketpisch zu sein. Und so beweist De Grauwe nur, was ich in der Diskussion zu Teil 1 gemeint habe. Man findet immer irgendeinen, der gerade die Kurse für völlig irrational hält. Macht man das zur Grundlage, gibt es gar keine Beschränkungen mehr für ein Eingreifen der EZB.
    Was du zur Fiskalunion und zu Eurobonds meinst, ist vollkommen richtig. Könnte die EZB Eurobonds kaufen, hätten wir zumindest kein juristisches Problem. Ich würde solche Käufe trotzdem für falsch halten. Zum einen wären sie zur Zeit nicht angebracht aus denselben Gründen, weshalb auch Münchaus Vorschlag jetzt nicht angebracht ist. Zum anderen sind Konjunkturprogramme meiner Meinung nach effektiver, sollte tatsächlich eine große Wirtschaftskrise mit Deflation drohen. In diesem Punkt bin ich dann tatsächlich näher bei Keynes als viele heutigen Keynesianer.
    Dass du die Konditionalität des OMT-Programms kritisch siehst, habe ich registriert. Gleichzeitig habe ich registriert, dass du daraus keine Konsequenzen ziehst.

  7. @Andreas,
    die EZB ist innerhalb der Geldpolitik unabhängig, aber sie ist nicht frei, sich neue Kompetenzen selbst zu schaffen. Ob eine Politik Geldpoltik ist oder z.B. Fiskalpolitik oder z.B. regionale Wirtschaftsförderung kann man meiner Meinung in der Tat nicht ganz unabhängig von ihrer Wirkung feststellen. Und um die Wirkung festzustellen, braucht man wohl ökonomische Theorie. Insofern würde ich da auch Voßkuhle widersprechen. Das Verfassungsgericht eben kann nicht vollkommen frei von ökonomischen Begründungen urteilen.
    Andererseits hätte es vielleicht auch ausgereicht, allein auf die Gestaltung des OMT-Programms hinzuweisen. Die Auswahl der zu kaufenden Anleihen wie auch die Bedingungen lassen sich nicht geldpolitisch rechtfertigen. Darauf läuft ja auch mein Blogbeitrag oben hinaus. Die FED z.B. hat ja auch ein Anleihekaufprogramm, kauft aber nur Anleihen des Bundes, nicht Anleihen einzelner Staaten.

  8. Pingback: Kleine Presseschau vom 21. Februar 2014 | Die Börsenblogger

  9. @Wirtschaftswurm

    Ich habe eine Bitte bzw. Anregung, könntest Du vielleicht in einem deinem zukünftigen Beiträge näher spezifizieren wen Du eigentlich mit diesen mysteriösen „Keynesianern“ meinst. Ich hätte da schon ein Paar Vorschläge (bitte ankreuzen) :-):

    a) Alle Ökonomen, die VWL als eine analytische Wissenschaft begreifen, die mit Mathematik modellierbar und mit ökonometrischen Methoden messbar ist (die also u.A. auf BIP „starren“):

    Zu Keynesianern würden dann gehören: Keynes selbst, Milton Friedman, Paul Krugman, Scott Sumner, Robert Lucas und viele anderen, d.h eigentlich der ganze „Mainstream“ + eine ganze Reihe heterodoxer Ökonomen. Nicht-Keynesianer wären dann die Vertreter der Österreichischen Schule (u.a. Friedrich Hayek).

    b) Alle Ökonomen, die die Meinung vertreten, dass die in der Marktwirtschaft auftretende Konjunkturzyklen durch staatliche Eingriffe (Geldpolitik und/oder Fiskalpolitik) gemildert werden können und sollten – sogenannte Stabilisierungspolitik.

    „Keynesianer“ wären dann Keynes selbst, Milton Friedman, Paul Krugman, Scott Sumner während zu Nicht-Keynesianern erneut die Österreichische Schule sowie New Classicals (Robert Lucas, Edward Prescott u.a) gehören würden.

    d) Die übliche Definition – „Keynesianer“ aus b) die zusätzlich die Meinung vetrteten, dass die Geldpolitik alleine nicht immer ausreicht um die Konjunkturzyklen zu mildern. Die Trennung verläuft zwischen Keynes, James Tobin, Paul Krugman auf der einen Seite und den Monetaristen unterschiedlicher Ausprägungen (Milton Friedman, Scott Sumner, Steve Williamson). Die Österreichische Schule wäre außen vor.

    e) (halb ernst) Alle Ökonomen/Blogger die von Arne Kuster kritisiert werden

    f) Bitte ausfüllen.

  10. Aha, dann also a). Nun, dann ist André Kühnlenz doch ein Keynesianer, auch wenn er das anders sieht, ich vermute er versteht eher d) darunter (so wie ich auch). Und ich bin ganz definitiv einer.

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  12. Häschen sagt

    Ich habe lange nach einer Beschreibung für Keynesianer gesucht. Keynesianer sind Menschen die ein Regelwerk zur Hand haben das beschreibt wie der Staat ein Girokonto betreiben kann auf Kosten der Bürger eigentlich der ganzen Wirtschaft insbesondere der Kaufkraft. Das ist jetzt keine Kritik am Formelwerk sondern an der maßlosen Selbstüberschätzung jener die es anwenden. Das wäre jetzt die Interpretation in Richtung Bankenbereich.

    Es gibt viele Stellschrauben. Mir kommt vor Keynesianer versuchen über die Staatsverschuldung kurzfristige Ressourcenmängel zu kompensieren. Überlaufbecken unter anderem. Man kann den Zahlungsmittelbedarf nicht planen. Der Fokus liegt mit Bezug auf die Wirtschaftseinheiten nur soweit am Ergebnis als eine konstant geplante Kreditwürdigkeit aufrecht erhalten werden kann, aber nicht am Ergebnis des Wirtschaften an sich. GDP heißt ja eigentlich der Finanzierungsbedarf und nicht der Wohlstand. Sagt aber nicht aus wieviele Zahlungsmittel man braucht. Weniger zu produzieren und den Bedarf genauer zu treffen wird eigentlich nicht gewürdigt.

    Wirtschaftsförderung ist das aufkaufen fauler Kredite noch nicht. Das kann man als Subvention oder? Für mich ist Wirtschaftsförderung ergänzend im Sinne von notwendiger Investition. Klar. Wenn A geht und B nicht, A aber nicht ohne B sein kann, macht die Finanzierung von B Sinn.

    Subvention heißt wir tun so als ob A funktioniert.

  13. @Häschen,
    „GDP heißt ja eigentlich der Finanzierungsbedarf und nicht der Wohlstand.“ – Ehrlich, ich kapiere das nicht und bezweifele, dass du richtig liegst.

  14. @Wirtschaftswurm

    Ähm, sag mal, bist Du gaanz sicher, dass Häschen ein Mensch ist und kein Bot. Ist jetzt überhaupt nicht beleidigend oder so gemeint, ich würde nur gerne wissen, ob nur mir bei seinen Kommentaren die Zweifel kommen. Ich verstehe nämlich kein einziges Wort von dem was er sagt – die Worte sind irgedwie ja da, die Grammatik auch, aber der Sinn will sich nicht erschließen.

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