Alle Artikel mit dem Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

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OMT und Verfassungsgericht: Weichenstellungen für die Europäische Zentralbank – der Nach-Schlag

Ist die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank bei ihrem Anleihekaufprogramm OMT wirklich so offensichtlich? Und sollte die EZB das Verdikt des Verfassungsgerichts zu OMT nun umgehen? Nachdem ich schon zwei wichtige Kritikpunkte am Beschluss des Verfassungsgericht zum OMT-Programm widerlegt habe, siehe „OMT und Verfassungsgericht – Teil I“, will ich auf einen weiteren Kritikpunkt von André Kühnlenz in seinem Artikel „Die Verfassungsrichter blamieren sich bis auf die Knochen …“ eingehen. Aber auch auf Wolfgang Münchaus Vorschlag, wie man den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umgehen kann,verdient eine Erwiderung.

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OMT und Verfassungsgericht: Die Diskussion um die Weichenstellungen für die Europäische Zentralbank

Nachdem der Paukenschlag des Bundesverfassungsgericht – nämlich sein Verdikt über das Anleihekaufprogramm OMT der Europäischen Zentralbank – wahrgenommen wurde, wenn auch mit Verspätung, kommen sie jetzt wieder aus ihren keynesianischen Löchern gekrochen: die Thomas Frickes dieser Welt, also die Dauernörgler mit Ökonomie-Hintergrund. Mit Fricke können wir allerdings kurzen Prozess machen. Die ausführlichere Replik verdient hingegen ein Blogbeitrag von André Kühnlenz.

Die EZB will das Bundesverfassungsgericht für dumm verkaufen

Diese Schlussfolgerung ergibt sich zumindest aus der schriftlichen Stellungnahme der EZB für das Bundesverfassungsgericht. Morgen und übermorgen finden bekanntlich die Anhörungen vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Kläger wenden sich nun nicht mehr nur gegen den ESM, auch die Anleihekäufe der EZB (OMT genannt) und die Targetsalden sind Thema. In ihrer schriftlichen Stellungnahme tritt die EZB den Einwänden aber unter anderem mit folgendem Argument entgegen: Die durchschnittliche Inflation habe im Zeitraum von Januar 1999 bis November 2012 bei 2,06% gelegen und damit sei das Ziel erreicht, mittelfristig eine Preissteigerungsrate von unter, aber nahe 2 % beizubehalten. Man wundert sich nur. Zum einen liegt 2,06 % zwar vielleicht nahe bei, aber, wenn mich die Erinnerungen an meine Mathestunden nicht trügen, keinesfalls unter 2 %. Diese Abweichung mag unwichtig sein, dazu gleich mehr. Aber zu behaupten 2,06% liege unter 2 % ist schon dreist. Will man der Aussage überhaupt irgendeinen Sinn abgewinnen, dann wohl nur den, den Leser schon gleich auf Seite 6 einer 52-seitigen Stellungnahme so zu verwirren, dass er danach auch jeden anderen Unsinn hinzunehmen bereit …

Unendliche Risiken? Zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht

Bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM ist der Eindruck entstanden, sowohl ein sofortiges Inkrafttreten als auch eine Verzögerung des Rettungsschirms würden unendliche Risiken bergen; so zumindest der Blogger Max Steinbeis. Etwas genauer kann und sollte das Gericht die jeweiligen Risiken allerdings schon abschätzen. In seinem lesenswerten Bericht über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM fasst der Blogger Max Steinbeis seinen Eindruck so zusammen: Hier dagegen lassen wir uns auf ins Unendliche gehene (sic) Risiken ein, sowohl wenn wir den ESM installieren als auch wenn wir es lassen. Nun, ich selbst war nicht in Karlsruhe und möglicherweise ist tatsächlich dieser Eindruck während der Anhörung entstanden. Dann allerdings war die Anhörung ziemlich nutzlos! Mit dem Unendlichen kann man ja nicht kalkulieren. Versuchen wir es im Folgenden eine Nummer kleiner. Konkret geht es für die Verfassungsrichter um die Frage, ob ein Inkrafttreten des ESM jetzt verantwortbar ist, auch wenn später möglicherweise die Verfassungswidrigkeit des Rettungsschirms festgestellt werden muss. Und umgekehrt muss das Richterkollegium entscheiden, ob eine Verzögerung des ESM verantwortbar ist, auch wenn …