Wirtschaftswurm-Blog

Der EZB-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Falsche Einschätzungen und richtige Konsequenzen

BVerfG_Sitzungssaal

Am letzten Freitag veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss, dem Europäischen Gerichtshof einige Fragen zum Anleihekaufprogramm der EZB (OMT) vorzulegen. Damit begann ein abermaliges Desaster des deutschen sogenannten Qualitätsjournalismus.

Karlsruhe überlässt EZB-Entscheidung dem EuGH“ titelte beispielsweise die SZ. Ebenso das „manager magazin“: „Karlsruhe gibt Euro-Streit an EuGH weiter“. Und ein Kommentar von Mark Schieritz betitelt die „Zeit“ mit: „Karlsruhe drückt sich.

Wer die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts bis zum Ende liest, gewinnt allerdings keineswegs den Eindruck, dass das Verfassungsgericht sich drückt. Ganz im Gegenteil. Die Richter haben festgestellt, dass Mario Draghi & Co. mit ihrem Beschluss zum OMT-Programm die Kompetenzen der EZB eindeutig und offensichtlich überschritten haben.

Das Programm, so die Richter, diene in erster Linie dazu, den angeschlagenen Staatshaushalten einiger Krisenländer zu helfen. Solche Hilfsmaßnahmen seien aber nicht Sache der EZB. Helfen darf allein der ESM, für den extra eine umstrittene Ausnahmeklausel (zu Artikel 125 AEUV) in den EU-Verträgen geschaffen wurde.

Immerhin halten die Verfassungsrichter es für möglich, dass das OMT-Programm über die europarechtlichen Hürden gehievt werden kann. Sie formulieren dafür aber konkrete Bedingungen:

  1. Die EZB darf sich nicht an einem eventuellen Schuldenschnitt beteiligen,
  2. die Anleihekäufe müssen von vornherein begrenzt werden und
  3. „Eingriffe in die Preisbildung am Markt“ müssen „soweit wie möglich vermieden werden“.

Und nun erst kommt der Europäische Gerichtshof ins Spiel. Das Bundesverfassungsgericht hat keine Kompetenz, der EZB Auflagen zu machen. Diese Kompetenz hat nur der EuGH. Für die Durchsetzung ihres Beschlusses sind die Verfassungsrichter auf den EuGH angewiesen.

Sollte der EuGH mitspielen, würden die Auflagen dem OMT-Programm die Zähne ziehen. Das zeigt das Beispiel des beschränkten Vorläuferprogramms von OMT, das die Zinsen für Griechenland und die anderen Krisenstaaten nicht wirksam senken konnte.

Fragt sich nur, ob der EuGH über das Stöckchen springen wird, das das deutsche Verfassungsgericht ihm hinhält. Falls nicht, wird allerdings das Ansehen beider hohen Gerichten erheblich leiden.

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht sagt, die Kompetenzüberschreitung der EZB sei vollkommen offensichtlich. Wenn die Richter am EuGH trotzdem sagen würden, sie erkennen nichts, ja dann … Dann blieben für den unabhängigen Beobachter nur zwei Alternativen: Entweder leidet das Verfassungsgericht an Wahnvorstellungen oder aber der EuGH ist vollkommen ignorant.

Ich denke darum, dass sich die Verfassungsrichter ziemlich sicher sind, dass der EuGH sehr ähnlich entscheiden wird.

Wichtig ist noch, dass die Verfassungsrichter eine „Unterlassungs- und Handlungspflicht“ deutscher Staatsorgane bei offenkundigen Rechtsbrüchen europäischer Institutionen sehen. Im Fall des OMT-Programms betrifft dies neben der Bundesregierung auch und vor allem die Bundesbank. Die logische Konsequenz des Karlsruher Beschlusses ist, dass sie zumindest dann bei OMT-Aufkäufen nicht mitmachen kann, wenn die Bedingungen, die die Verfassungsrichter im Beschluss nennen (Punkt 1-3 oben), eindeutig nicht erfüllt sind.

Foto: Sitzungssaal des Bundesverfassungsgericht, Wo st 01/Wikipedia

PS: In einer ersten Version hieß es, dass die Bundesbank auf keinen Fall mitmachen darf, sollte das OMT-Programm in Aktion treten. Das habe ich relativiert.


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12 Kommentare

  1. Beobachter sagt

    Naja, du hattest schon mal bessere Artikel 😉

    Das BVerfG sagt aktuell, dass die EZB ihre Kompetenzen überschreitet, will aber zur Auslegung des Unionsrecht dem EuGH (zu wem auch sonst?) einen Fragenkatalog vorlegen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Das BVerfG hat sich absolut unnötig verhalten. Sie sitzt in der Zwickmühle, wenn der EuGH pro OMT entscheiden wird. Was dann? Der Bundesbank untersagen an keinen Handlungen der EZB zu partizipieren, die mit dem OMT involviert sind? Dann können wir die EZB gleich dicht machen.

  2. @Beobachter,
    wenn der EuGH keine Einwände gegen OMT erhebt, dann kommt es nun zwangsläufig zum großen Showdown zwischen beiden Gerichten, denn das BVerfG kann kaum noch hinter seinem jetzigen Beschluss zurück. Und die Bundesbank darf mMn schon mit dem jetzigen Beschluss nicht an OMT teilnehmen. Denn wenn OMT ein offensichtlicher Rechtsbruch ist, dann ist das wohl ein Rechtsbruch, den auch die Bundesbank allein zweifelsfrei feststellen kann. Damit ist nicht die EZB am Ende, gleichwohl aber OMT.

  3. Na „abermaliges Desaster“ – gerechterweise müsstest Du aber erwähnen, dass Mark Schieritz seine Meinung inzwischen revidiert hat und im Herdentrieb-Blog zum ungefähr gleichen Schluß kommt wie Du.

    Ich schimpfe ja auch gerne über die Journalisten, aber andererseits – versetzen wir uns in die Lage von Shieritz – ausgerechnet am Freitag muss er einen Kommentar zu einem Thema schreiben, von dem so auf Anhieb wohl kaum was weiß, er ist ja Wirtschaftsjournalist und kein Jurist. Der Kommentar musste sicher in einer halben Stunde fertig sein, und helfen konnte bestimmt auch keiner, denn die Kollegen aus dem Verfassungsrecht-Ressort (falls sie dort so was haben), waren nicht mehr erreichbar.

    Du hat Dir ja auch Zeit bis Dienstag gelassen und, daran gemessen, ist dein Beitrag auch nicht so unglaublich „qualitativ“, die magischen Worte „ultra vires“ zum Beispiel, die im Urteil zentrale Bedeutung haben, erwähnst Du ja nicht einmal. Und deine Einschätzung, schon mit dem jetzigen Beschluss nicht am OMT teilnehmen darf ist schlicht falsch – das BVerfG hat noch kein Urteil gefällt sondern das Verfahren ausgesetzt – und solange kein endgültiges Urteil da ist, darf die Bundesbank machen was sie will.

    P.S

    Die Eurokritiker von der AfD haben sich übrigens auch nicht mit Ruhm bekleckert – da schenkt ihnen das BVerfG eine politische Steilvorlage, und was tun Starbaty, Henkel, Storch und co. – sie beschimpfen das Gericht.

    Und schließlich waren die Journalsten nicht

  4. Häschen sagt

    Aber die Glaubwürdigkeit der wäre EZB dahin. Die des Herrn Draghi auf jeden Fall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er zwar die Rechnung ohne den Wirt macht, aber erst nachdem er ihm alle Kredite hat aufgekündigt.

    Würde vermuten über die Schiene wird am Ende argumentiert – nicht vom EuGH.

    OMT ist meiner Überzeugung nach nicht schlau. Es werden Anleihen aufgekauft die auf Sicht von 1 bis 3 Jahren ‚faulig‘ werden könnten. Das hilft zwar in höchster Not, wird vermutlich just zu jenem Zeitpunkt bemüht zu dem sich eine offensichtliche Entwicklung zuvor bereits verstärkt hat.

    Auf Sicht von einem Jahr steht am Ende der Wille fürs Werk und nichts wird sich ändern. Will man über Wettbewerbsfähigkeit argumentieren so ist die Steigerung ja nicht ein Prozess der in einem Jahr abgeschlossen ist und auch nicht in 3. Wenn an einem Ende wird gezerrt, so kann ja durchaus zu einem späteren Zeitpunkt an einem anderen wieder ein gegenteiliger Effekt verstärkt werden.

    Wirtschaftsräume haben an sich die Absicht wettbewerbsfähig zu bleiben. Es macht sich keiner das Leben leichter mit einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit. Ein Freund von mir auf der Uni sagte mal, ‚Wohnte ich nicht am Land in einer Gegend in der sich Fuchs und Henne gute Nacht sagen und das nächste Haus wäre Kilometer weit entfernt, so hätte ich wohl am Abend auch etwas anders zu tun als zu lernen und die Übungsaufgaben zu lösen‘. Um das Element kommen wir nicht umhin.

    Bleibt noch immer die Frage nach der Lösung. Ausgleich wie im FED System usw… war mal eine Idee. Die Diskussion ist komplett weg. Die Ursachen der sog. EURO Krise sind teils akzeptiert, aber Lösungsansätze außer den betroffenen Bürgern das Leben zur Hölle gemacht zu haben damit die Schulden können bedient werden – weit und breit kein Lichtlein am Horizont.

    Eine kleine Änderung hat es gegeben. Österreich bekommt jetzt eine Schuldenquote mit .de. Die Rettung einer Bank der Hype Alpe Adria kostet mal 19 Mrd. Sind wir in .at auch auf 80% Schuldenquote. Harmonischer Gleichklang. Europäische Integration gelebt in Mitteleuropa – jedes Land hat eine Bad Bank.

  5. @Alex Hummel,
    falls es so rübergekommen ist, ich wollte jetzt keinem Journalisten persönlich Vorwürfe machen. In der ersten Fassung des Beitrags wollte ich Schieritz sogar loben, dass er seine Fehleinschätzung unumwunden zugegeben hat, wenn auch nur im Blog, nicht auf den Hauptseiten der Zeit. Das ist dann einer stringenteren Argumentation zuliebe wieder herausgefallen. 😉
    Zu den Folgen für die Bundesbank: der Beschluss ist kein Urteil, das stimmt. Aber wenn ich Mitglied einer Diebesbande bin, dann kann ich mich hinterher auch nicht damit rausreden, dass diese konkrete Diebesbande vorher noch nie verurteilt worden ist.

  6. Teufel sagt

    @ Hummels: Jura kennt keine magischen Worte sondern Subsumtion. Die magischen Worte habe ich in allen möglichen Verlautbarungen gelesen, da kamen sich dann ein paar Leute schlau vor, aber die waren allesamt nicht in der Lage, der Pressemitteilung des BVerfG die korrekte Aussage zu entnehmen, was WW hier übrigens gelungen ist. Das finde ich schon ziemlich arm. Die Presseerklärungen des BVerfG werden von hervorragenden Juristen verfasst, wenn die hätten schreiben wollen, dass das BVerfG die Entscheidung nun dem EuGH überläßt, ob das OMT-Programm mit europäischen Recht vereinbar sei, hätten die es schon so geschrieben. Das war aber nicht die Vorlagefrage.

  7. Beobachter sagt

    Das OMT ist aktuell (theoretisch) einsatzfähig. Das BVerfG hat der BuBa nicht untersagt hierbei aktiv zu werden. Es fragt lediglich den EuGH bzgl dessen Auslegung des Unionsrecht an. Wenn das BVerfG aber zu der Erkenntnis kommt, dass diese Auslegung nicht mit dem deutschen GG in Einklang gebracht werden kann, wird es der BuBa untersagen bzgl des OMT aktiv zu werden. Was denn auch sonst?

  8. Von der Bundesbank kann man professionelles Handeln erwarten. Und dazu gehört auch, dass sie sich der aktuellen Rechtslage bewusst ist, auch ohne dass ein Urteil vorliegt, dass an die Bundesbank direkt adressiert ist. Zumindest wenn die Grenzen, die das BVerfG für OMT genannt hat, eindeutig überschritten werden, muss sich die Bundesbank verweigern. In diesem Sinne habe ich im Text oben die Behauptung relativiert, dass die Bundesbank auf keinem Fall bei OMT mitmachen darf.

  9. Beobachter sagt

    Nach der aktuellen Rechtslage ist das OMT handlungsfähig, da aktuell der BuBa ein Handeln nicht untersagt wurde. Angenommen, dass die EZB meint, dass OMT zu nutzen, dann müsste das BVerfG per Einstweiliger Verfügung der BuBa ein Handeln bis zur entgültigen Entscheidung untersagen, da das Handeln nach Auffassung des BVerfG nicht mit GG in Einklang gebracht werden kann. Das ist aber sehr unwahrscheinlich. Eher wäre es so, dass die BuBa bis zur endgütligen Entscheidung des BVerfG handeln dürfte, wie es ihr gefällt.

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  11. „zum großen Showdown zwischen beiden Gerichten“
    Wohl kaum. Beide Gerichte sind politische Gerichte, die ihre Anweisungen von den Politikern, und die von ihren Finanziers bekommen. Da wird überhaupt nichts anbrennen, oder showdownen. Zumindest nicht, solange das dumme Wahlvieh noch dafür ackert und zahlt.

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