Wirtschaftswurm-Blog

Der Fall Kerviel oder über die Grauzonen des Wissens

Dass Jérôme Kerviel kriminell gehandelt hat, lässt sich nach dem Gerichtsurteil nicht mehr bestreiten. Er hat das Computersystem seiner Bank, der Société Générale, manipuliert und er hat Dokumente gefälscht. So konnte er mit einem Einsatz von 50 Milliarden Euro spekulieren, obwohl sein Limit nur bei 125 Millionen lag. Es ist darum richtig, dass er ins Gefängnis muss, obwohl die verhängte Strafe von fünf Jahren (davon drei ohne Bewährung) meiner Meinung nach zu hoch ist dafür, dass Kerviel sich nicht persönlich bereichert hat.

Klar ist auch, dass die Kontrollen innerhalb der Société Général in unverantwortlicher Weise vernachlässigt wurden. Nicht umsonst musste die Bank nach Auffliegen des Falles eine Strafe zahlen. Kerviel hatte nicht das erste mal manipuliert, aber solange seine Spekulationen gut ausgingen, mit einem Gewinn für die Bank, hatte sich niemand darum gekümmert. Einmal bekam er eine Ermahnung, das war’s.

Nun mag Ex-Bank-Chef Daniel Bouton Recht haben, wenn er (laut Handelsblatt) erklärte, dass es ein Unterschied sei, ob man etwas hätte wissen können oder tatsächlich gewusst hat. Allerdings gibt es nicht nur schwarz und weiß, sondern gerade in diesem Bereich eine ausgedehnte Grauzone. Wenn jemand etwas nicht hat wissen wollen, kann er sich nicht mehr darauf berufen, dass er es tatsächlich nicht gewusst hat. Wieso ist niemand in der Société Générale den 70 (internen und externen) Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nachgegangen? Ein Verdacht muss auf jeden Fall bestanden haben.

Nun soll allerdings Kerviel allein der Société Général 4,9 Milliarden Euro Schadensersatz zahlen. Legt man sein letztes Gehalt als Informatikberater zugrunde, würde er, um das abzuzahlen, mehr als 177.000 Jahre brauchen. Der vier Monate nach Auffliegen der Affäre von seinem Vorstandsposten enthobene Daniel Bouton bekommt dagegen für sein Nicht-Wissen eine Rente von jährlich 730.000 €.


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