Karlsruher Urteil zum ESM: Der Höllenmaschine wurde die Bazooka genommen
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM fand man in einigen Netzmedien dumme Kommentare zum Thema. Tatsache ist: Dass eine Haftungsobergrenze nun eindeutig festgeschrieben wird, ist nicht belanglos. Zum Thema der gerichtlichen Immunität der ESM-Organmitglieder hätten die Karlsuher Richter aber mehr liefern müssen. Zum gestrigen Karlsruher ESM-Urteil gabe es kluge und dumme Kommentare. Zu den dümmeren zählte der von Peter Ehrlich in der FTD. Nach Ehrlichs Auffassung hat Karlsruhe nur klargestellt, was eh schon klar war. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt, dass der ESM-Vertrag zweideutig ist. Einerseits legt er zwar ausdrücklich eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden € für Deutschland fest, andererseits schafft er aber auch die Möglichkeiten, diese Haftungsobergrenze zu umgehen. Und wer die lange Diskussion um den Aufbau einer Euro-Bazooka mit unbegrenzter Feuerkraft kennt, ahnt, dass die Zweideutigkeit durchaus Hintergedanken hatte. Gut also, dass nun zumindest eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden festgezurrt werden soll. „Schallende Ohrfeige für Wolfgang Schäuble“, so hätte man darum gestern durchaus schreiben können. Denn Schäubles Ministerium war auf deutscher Seite für den zweideutigen Vertragstext verantwortlich. Doch nur Leo Hänel …