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Die Unterscheidung nach Geschlecht ist manchmal auch sozial

Letzten Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass nach dem 21.12.2012 Versicherungskonzerne nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen. Das betrifft vor allem Autoversicherungen, private Kranken- und Rentenversicherungen sowie Lebensversicherungen. Bei ihnen sind bisher unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen verbreitet. Bei Autoversicherungen und Lebensversicherungen liegen die Versicherungsprämien für Frauen niedriger, bei Kranken- und Rentenversicherungen liegen sie höher.

Was der EuGH jedoch nicht gesehen hat: Manchmal ist eine Unterscheidung nach Geschlecht nicht diskriminierend, sondern einfach nur ein sozialer Ausgleich. Dies betrifft die private Rentenversicherung.

Männer leben im Mittel kürzer als Frauen. Nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Forschung ist dies zwar zum Teil auch verhaltensbedingt (höherer Zigaretten- und Alkoholkonsum bei Männern z. B.), aber eben nicht nur: Männer sind in dieser Hinsicht biologisch benachteiligt.

Aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung und also der kürzeren durchschnittlichen Rentenbezugsdauer müssen Männer nun bei privaten Lebensversicherungen geringere Prämien zahlen. (In Deutschland sind Unisextarife bei der staatlich geförderten Riester-Rente allerdings seit 2006 Pflicht.) Entscheidend: die günstigen Prämien ergeben sich einzig aus der kürzeren Lebenserwartung, nicht aus sonstigen Eigenschaften des männlichen Geschlechts. Die günstigen Prämien sind damit an einen biologischen Nachteil geknüpft. Sie bedeuten folglich nichts anderes als einen gewissen sozialen Ausgleich für diesen Nachteil; auch wenn private Rentenversicherer an sich keine sozialen Zwecke haben.

Fast alle Männer würden liebend gerne eine höhere Prämie für die private Rentenversicherung zahlen, wenn sie denn damit auch eine höhere Lebenserwartung bekämen. Und umgekehrt bittet wohl keine Frau den lieben Gott um eine niedrigere Lebenserwartung, damit sie etwas Versicherungsprämie spart.

Was ist das also für eine seltsame Diskriminierung, die von den Diskriminierten als Vorteil empfunden wird und von den Bevorteilten als Nachteil? Eine solche Diskriminierung ist einfach keine Diskriminierung.

Angewandte Rechenkünste und der Euro-Rettungsschirm

In den letzten Tagen musste ich feststellen, dass Volkswirtschaftsprofessoren wenig Freunde haben, zumindest im Netz. Wenn ich also letzten Freitag geschrieben habe, „Merkel gegen alle Experten“, dann muss ich das zumindest dahingehend ergänzen, dass Merkel nicht alleine steht. Vor allem die Wirtschaftsjournalisten der FTD und der Zeit haben die Stellungnahme der 189 Ökonomen gegen einen dauerhaften Euro-Rettungsschirm auseinandergenommen.

Bei dem Streit geht es um die Frage, ob der Umfang des aktuellen, bis 2013 befristeten Rettungsschirms ausreicht, um notfalls alle PIGS-Staaten (Portugal, Italien, Griechenland, Spanien) vor dem Staatsbankrott zu bewahren. Letztlich wird allerdings noch nicht einmal dies bezweifelt, sondern es geht lediglich darum, ob die Überdeckung knappe 12 % oder satte 80 % beträgt.

In dieser Frage muss man den Volkswirten schon vorwerfen, dass sie auf 80 % Überdeckung kommen, indem sie lediglich den Refinanzierungsbedarf der vier betroffenen Staaten bis 2013 berücksichtigen, nicht aber ihre Neuverschuldung. Sie begründen das damit, dass alle Schätzungen zur notwendigen Neuverschuldung nicht belastbar sind. Das ist richtig. Trotzdem hätten sie den rein theoretischen Charakter ihrer Berechnung deutlich herausstellen müssen.

Für die wichtige Frage, ob man nach 2013 einen dauerhaften Rettungsschirm einrichten soll, verhält es sich allerdings so: Ein geringer Finanzbedarf würde es aus deutscher Sicht einfacher machen, einen solchen Rettungsschirm zu akzeptieren. Ein hoher Finanzbedarf macht es dagegen aus deutscher Sicht schwer; selbst Deutschland könnte überfordert werden. Ich bin gegen den Rettungsschirm unter anderem, weil ich mit einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in den PIGS-Staaten rechne und damit an einen hohen Finanzbedarf glaube.

Wenn also Mark Schieritz von der Zeit und André Kühnlenz von der FTD den Finanzbedarf hoch ansetzen, bringen sie damit ein Gegenargument gegen einen dauerhaften europäischen Stabilisierungsmechanismus. Offensichtlich ist ihnen das überhaupt nicht bewusst.

Gerhard Schröder, Roland Koch, Joschka Fischer und andere

500.000 € im Jahr bekommt Gerhard Schröder als Vorsitzender des Aktionärsausschusses der Pipelinegesellschaft Nordstream. Mindestens 1,66 Millionen € wird demnächst Roland Koch als Vorstandsvorsitzender des Baukonzerns Bilfinger Berger verdienen. Doch den Spitzenplatz besetzt nach Schätzungen der Wirtschaftswoche Joschka Fischer. 2 Millionen € soll die Beratungsgesellschaft, die zu 51 % dem Dicken gehört, 2010 an Gewinn gemacht haben. Hinzu kommen weitere 1 Million € als Berater von RWE in Sachen Nabucco-Pipeline.

Zum Vergleich: Angela Merkel bringt es auf nicht einmal 280.000 €.

Das wirft Fragen auf: Ist es nicht ein Problem, wenn Politiker nach ihrer politischen Karriere viel mehr verdienen als währenddessen? Wie ändert sich die Politik, wenn sie nur noch als Sprungbrett für lukrative Posten in der Wirtschaft angesehen wird?

Klar ist, dass ein gewisses Maß an Wohlverhalten erforderlich ist, um nach dem Politikerdasein in der Wirtschaft reüssieren zu können. Schröder verschaffte noch kurz vor Ende seiner Amtszeit dem Nordstream-Eigentümer Gazprom eine staatliche Bürgschaft. Bilfinger und Berger hat in Kochs Zeiten als Ministerpräsident millionenschwere Aufträge vom Land Hessen bekommen, etwa für den Bau der Nordwestlandebahn des Frankfurter Flughafens. Und bei Siemens und anderen Großkonzernen, die Joschka Fischer nun berät, erinnern man sich gerne an die seligen Zeiten rot-grüner Steuerreform, als Steuervergünstigungen wie die für Beteiligungsverkäufe die Sterntaler vom Himmel regnen ließen.

Ich will damit nicht sagen, dass die zugrunde liegenden politischen Entscheidungen bereits in Hinblick auf die Karriere nach der Politik getroffen wurden (obwohl besonders der Fall Schröder dubios erscheint). So mancher aus der jüngeren Politikergeneration wird sich aber Schröder, Koch und Fischer zum Vorbild nehmen und versuchen, es in dieser Hinsicht „noch besser“ zu machen.

Edda Müller, Vorsitzende von Transparency International, fordert eine mindestens 3-jährige Wartezeit, wenn Politiker in einem Wirtschaftsbereich arbeiten wollen, für den sie verantwortlich waren. Das Problem ist aber meiner Meinung nach noch umfassender: Die hohe Diskrepanz zwischen Managergehältern und Gehältern im öffentlichen Sektor muss langfristig einen korrumpierenden Einfluss haben. Der Unterschied sollte darum verkleinert werden, und zwar, indem man die Managergehälter begrenzt.

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Merkel gegen alle Experten

In einer Demokratie hat die Politik formal das Recht, gegen eine Mehrheit der Experten zu entscheiden, selbst wenn diese überwältigend ausfällt. Es fragt sich allerdings, ob eine solche Entscheidung verantwortbar ist.

Konkret muss sich das Bundeskanzlerin Merkel fragen. Sie will einen dauerhaften Rettungsschirm für finanzschwache Euroländer und im Gegenzug möchte sie einen „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“, der die Euroländer zu Haushaltsdisziplin nach deutschem Vorbild anhält. Das Problem: 91 % der deutschen Volkswirtschaftsprofessoren sind gegen diese Pläne, nämlich 189 von 207 im Online-Plenum der Ökonomen.

Die Professoren bezweifeln die Wirksamkeit des geplanten Paktes für Wettbewerbsfähigkeit. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Euro-Stabilitätspakt geben ihnen dabei Recht. Zum einen haben sich immer politische Wege gefunden, den Stabilitätspakt zu umgehen. Ein verschärfter Stabilitätspakt wird die Politik in dieser Hinsicht nur einfallsreicher machen. Zum anderen hat auch die Einhaltung des Stabilitätspaktes nicht unbedingt vor einer Schuldenkrise bewahrt. Das zeigt Irland, das bis zum Zusammenbruch seiner Banken eine vorbildliche Haushaltspolitik durchführte.

Statt auf eine EU-Regelung setzen die Professoren auf dezentrale, demokratische Entscheidungen in den einzelnen Ländern. Sie setzen darauf, dass die Politiker vor Ort sich für Haushaltsdisziplin entscheiden, wenn die vollen Konsequenzen einer Überschuldung eine reale Gefahr darstellen. Diese Konsequenzen sind hohe Zinszahlungen für Staatsanleihen und am Ende die Umschuldung. Kein Rettungsschirm!

Die Volkswirte beharren darauf, dass bei einer Umschuldung auch die privaten Gläubiger Einbußen hinnehmen müssen; schon allein aus Gerechtigkeitsgründen. Die Gläubiger haben die Risikoprämie bei Staatsanleihen zweifelhafter Qualität kassiert, dann müssen sie auch das Risiko  tragen.

Dass die EZB zweifelhafte Anleihen aufkauft, wird kritisiert; völlig zurecht, wie ich schon unter dem Titel „Die Zocker von der EZB“ geschrieben habe.

Leider akzeptieren die Ökonomieprofessoren die heilige Kuh der Europapolitik: Die Eurozone muss in vollem Umfang erhalten bleiben. Das heißt aber für Länder wie Griechenland und Portugal, die wirtschaftlich mit dem Rest Europas nicht mithalten können: unsoziale „Strukturanpassung“ statt des vielleicht weniger eleganten, aber dafür sozialeren Weges einer Währungsabwertung im Zuge des Austritts aus der Eurozone.

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Hartz IV: Es bleibt bei 5 Euro mehr

Die Vorfreude hielt sich sowieso schon in Grenzen. Zum Schluss ging es nur noch um 5 Euro oder 8 Euro mehr im Monat – Beträge, über die selbst Hartz-IV-Empfänger nur die Achseln zucken. Die Erhöhung ist praktisch durch die Preissteigerungen (gerade auch bei Gütern des einfachen Bedarfs wie Lebensmitteln) wieder aufgehoben.

Die SPD will uns anderes weismachen; aber Langzeitarbeitslose haben auch bei ihr keine Lobby. Sehr treffend ist da ein Kommentar von Ulrike Herrmann (taz) über das Kastensystem der Armen in Deutschland. Es wird sehr genau unterschieden zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen. Leiharbeiter gehören zu den würdigen Armen und sie dürfen darum nun mit einem Mindestlohn rechnen. Langzeitarbeitslose sind „unwürdig“ und werden weiterhin mit Almosen abgespeist.

War das im Sinne des Bundesverfassungsgerichts, als es die alte Hartz-IV-Regelung mit Hinweis auf Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz („Die Würde des Menschen ist unantastbar.“) verwarf und ein menschenwürdiges Existenzminimum forderte?

Aber die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes ist nicht einmal das Hauptproblem. Da gibt es die enorme Klageflut vor Gerichten. Allein in NRW haben 2009 27.000 Menschen gegen ihren Arbeitslosengeld-II-Bescheid geklagt – und die Hälfte von ihnen hat Recht bekommen. Das ist eine ganz erstaunliche Quote für Verwaltungsgerichtsverfahren.

Viele Regelungen im Sozialgesetzbuch II sind unklar formuliert. Was ist z. B. eine „angemessene Wohnung“? Und die Jobcenter sind mit der Anwendung überfordert. Das ist der Grund der häufigen Gerichtsstreitigkeiten. Bei den Hartz-IV-Verhandlungen war das aber kein Thema.

Nach wie vor werden auch Langzeitarbeitslose gezwungen, jedes Stellenangebot anzunehmen. Damit dienen sie als willkommene Lohndrücker. Aber man bekämpft lieber die Folgen der einen Zwangsregelung durch eine weitere Zwangsregelung, eben den Mindestlohn, der Arbeitgeber bindet, anstatt sie in Frage zu stellen.

Mindestlohn: Warum nicht mal eine pragmatische Lösung?

Ab 1. Mai diesen Jahres herrscht innerhalb der EU Arbeitnehmerfreizügigkeit für die meisten osteuropäischen Länder. Die Angst ist groß, dass danach Horden von Billiglöhnern den deutschen Arbeitsmarkt überschwemmen. Wahrscheinlich ist die Furcht übertrieben, denn die meisten osteuropäischen Länder können auf eine günstige Wirtschaftsentwicklung verweisen und die Löhne dort sind auf dem langen Weg hin zu westeuropäischen Levels. Trotzdem ist die Angst nicht ganz unbegründet.

Für SPD, Grüne und Linke liegt die Lösung auf der Hand: ein flächendeckender Mindestlohn muss her.

Klar ist zumindest, dass das bisherige System branchenspezifischer Mindestlöhne gerade den schlecht qualifizierten Arbeitnehmern nicht hilft, sondern sogar schadet. Wirtschaftszweige, die Mindestlöhne bieten, haben mehr Bewerberauswahl. Die Leute, die dort nicht ankommen, drängen dann umso zahlreicher in die Zweige ohne Mindestlohn und drücken dort die Löhne umso stärker. Aber das interessiert die Politik wahrscheinlich nicht, Hauptsache die Lobbys (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) sind zufrieden gestellt.

Nun ist der flächendeckende Mindestlohn kein Wundermittel. Er kann zum einen leicht umgangen werden, etwa durch unbezahlte Überstunden oder Scheinselbständigkeit. Bald nach Einführung des flächendeckenden Mindestlohns werden die ersten Forderungen nach Ausbau des Kontrollstaates nicht lange auf sich warten lassen.

Zum anderen kann der Mindestlohn Arbeitsplätze kosten, zumindest theoretisch. Denn sollte die Dienstleistung beim Frisör oder in der Gaststätte durch Mindestlöhne teurer werden, wird sich der eine oder andere überlegen, sich lieber von seiner besseren Hälfte die Haare schneiden zu lassen und sie dafür selbst zu bekochen.

Empirisch konnte ein Rückgang von Arbeitsplätzen in wissenschaftlichen Studien bislang nicht schlüssig nachgewiesen werden. Auch eine aktuelle und sehr umfangreiche Studie aus den USA verneint, dass Mindestlöhne dort zu einem Arbeitsplatzverlust geführt haben.

Ob ein Mindestlohn schwer wiegende negative Nebenwirkungen hat, hängt wahrscheinlich auch von seiner Höhe ab. Man darf dieses Mittel also nicht überstrapazieren. Forderungen von 10 € Mindestlohn wie bei den Linken, entspringen eher Wunschvorstellungen als einer realistischen Abwägung der Folgen. Ein flächendeckender Mindestlohn eignet sich lediglich, um grobe Fälle von Ausbeutung und Ausnutzung zu verhindern.

Bei all diesem Für und Wider: Warum entscheiden wir uns nicht einmal für eine pragmatische Lösung. Warum fangen wir nicht einfach mit einem niedrigen Mindestlohn von 5,50€ pro Stunde an? Sollte sich dann zeigen, dass die Furcht vor einem Arbeitsplatzabbau falsch war, kann man ihn immernoch erhöhen.

Commentarist – ein echter Konkurrent für FAZ und Süddeutsche

Mit ihrer Abmahnung des Startups Commentarist haben sich FAZ und Süddeutsche keine Freunde unter Bloggern gemacht. Marcel Weiss (neunetz.com) kritisiert die harten Bandagen, mit denen die Verlage kämpfen: 3640 € Abmahngebühren und vielleicht 50.000 € Schadensersatzforderungen. Der Spiegelfechter kritisiert, dass die Verlage ein Kleinunternehmen bei mehr als zweifelhafter rechtlicher Grundlage bedrängen.

Commentarist-Logo

Worum geht es? Commentarist betreibt eine Suchmaschine für Kommentare im Netz. Die Website erlaubte einen Überblick über wichtige Kommentarartikel zu einem speziellen Thema. Die Artikel wurden mit Überschrift und kurzem Textanriss dargestellt und verlinkt – zumindest bis die Website erst einmal wegen der Abmahnung vom Netz gehen musste.

Die Verlage berufen sich hauptsächlich auf das Urheberrecht, das angeblich durch die kurzen Anrisse verletzt sei. Allerdings gibt es auch ein Zitatrecht, dessen Umfang jedoch immer wieder umstritten ist. Im vergleichbaren Fall Paperboy hatte der BGH einen Internet-Suchdienst für Presseartikel für rechtens erklärt.

Rätselraten herrscht in der Bloggerszene darüber, was die Verlage tatsächlich motiviert, gegen Commentarist vorzugehen. Immerhin macht der Dienst Werbung für die Kommentarartikel und verschafft ihnen zusätzliche Leser. Der Spiegelfechter glaubt, die Klage sei Teil einer Kampagne für das Leistungsschutzrecht, das die Verlage politisch für sich fordern. Stefan Sasse sieht eher psychologische Gründe.

Wahrscheinlich sehen aber die Verlage wirklich in Suchmaschinen eine ernsthaft Konkurrenz für ihr Internetgeschäftsmodell; vielleicht weniger im kleinen Commentarist, wohl aber in Google News und anderen. Bei Commentarist soll ja nur das Exempel statuiert werden.

Denn Suche ist ein wesentlicher Teil der Arbeit einer heutigen Redaktion: die Suche nach Themen und die Suche nach Autoren. Klar, im Gegensatz zum menschlichen Redakteur hat die konkurrierende Suchmaschine kein abgeschlossenes Studium und auch keine langjährige Berufserfahrung. Sie ist sehr viel schlechter als der menschlicher Redakteur. Aber sie verursacht auch nur einen winzigen Bruchteil seiner Kosten.

Den Internetnutzern scheint die Filterleistung der Suchmaschine zu reichen. Ihre Unzulänglichkeiten bügeln sie selbst bei der Durchsicht der Ergebnisse aus; abgesehen davon, dass sich auch die Autoren um die Themenauswahl Gedanken machen (und gelegentlich sogar darüber, ob sie für ein bestimmtes Thema der geeignete Schreiber sind). Ihre Nachteile kann die Suchmaschine zudem durch einen immensen Vorteil wettmachen: Während ein menschlicher Redakteur vielleicht zwei oder drei Autoren kennt, die über ein bestimmtes Thema schreiben können, kennt die Suchmaschine alle.

Die Suchmaschine kann also einen wichtigen Teil der Redaktionsarbeit ersetzen. Und dieser Teil der Redaktionsarbeit produziert durchaus Klicks, die nun aber an z. B. Commentarist fallen. Statt die Portalseite von FAZ und Süddeutsche zu besuchen, wird die von Commentarist aufgerufen und hierher kehrt der Nutzer womöglich wieder zurück. Und nein, die Verlage wollen keine Leser (die werden durch Commentarist tatsächlich mehr), sie wollen Klicks. Mehr Klicks bedeuten mehr Werbeeinblendungen und damit mehr Werbeerlöse.

Aus dieser Sicht verwundert es nicht, dass FAZ und Süddeutsche gegen Commentarist zu Felde ziehen.

Streit um Axel Weber

Die Kommentare zum Rücktritt Axel Webers als Bundesbankchef könnten unterschiedlicher kaum ausfallen. Nehmen wir die Wirtschaftspresse, dann haben wir auf der einen Seite Holger Steltzner (FAZ) und Wolfgang Proissl (FTD); sie greifen Weber scharf an. Auf der anderen Seite verteidigt Roland Tichy (wiwo) Webers Rücktritt.

Axel Weber

Noch-Bundesbankpräsident Axel Weber, Quelle: Deutsche Bundesbank

Steltzner fährt die schwersten Geschütze gegen den Bundesbanker auf. Mit „Flucht aus der Verantwortung“ betitelt er seinen Kommentar.

Wir erinnern uns, eine feige Flucht wurde bereits Oscar Lafontaine 1999 vorgeworfen. Mit seinem plötzlichen Abtauchen hatte es Lafontaine damals seinen Kritikern auch leicht gemacht. Dabei hatte Lafontaine inhaltlich schwer wiegende Gründe für einen Rücktritt, als er einsehen musste, dass sein Ziel einer stärkeren Kontrolle der internationalen Finanzmärkte nicht durchsetzbar war. Heute stimmen die meisten Lafontaines Ziel zu.

Auch Weber hat schwer wiegende inhaltliche Gründe für seinen Rücktritt. Und im Gegensatz zum Fall Lafontaine stimmen bereits die Kritiker inhaltlich mit ihm überein. Es ist falsch, dass die EZB riskante Staatsanleihen finanzschwacher Länder aufkauft.

Die Kritik entzündet sich an Webers Vorgehen in dieser Frage. Steltzner und Proissl meinen zu wissen, wie man es besser macht. Keine öffentliche Kritik an der EZB, dafür „lenkendes Moderieren“ (Proissl), um die eigene Agenda voranzutreiben. Aber wer sagt, dass Weber das nicht versucht hat?

Weber hätte „als politisch unabhängiger Geist die Zentralbank zurück auf den Pfad der Tugend führen müssen.“ (Steltzner) Doch der Kommentator übersieht dabei, dass die EZB kein verirrtes Schaf ist. Diese Vorstellung ist schon fast rührend.

Hinter der Politik der EZB stehen handfeste Interessen und an diesen hat sich Weber die Zähne ausgebissen; an diesen würde er auch als EZB-Chef scheitern. Es sind nicht die Interessen Deutschlands, es sind die der Südländer, die sich durchgesetzt haben. Natürlich ist der Ankauf griechischer Staatsanleihen aus griechischer Sicht famos. Und warum sollte man als Grieche für einen Stopp stimmen? Es ist gerade das Unglück des Euros, dass er Länder mit stark unterschiedlichen Interessen zusammengebunden hat. In dieser Partnerschaft muss einer der Beteiligten unter die Räder geraten.

Nun hat es Axel Weber also erwischt. Tichy: „Der Mann ist dabei zu zerbrechen.“ Weber hat gekämpft und er hat verloren. Und mit ihm leider auch Deutschland. Sein Rücktritt „ist eine Weichenstellung: für den Euro, Inflation und hin zu mehr Umverteilung.“ Denn in einem zumindest hat Steltzner Recht: Personalfragen sind immer auch mit Sachfragen verquickt.

Oder kann doch (wie Proissl hofft) ein italienischer Stabilitätspolitiker wie Mario Draghi mehr für einen stabilen Euro erreichen als ein deutscher?

Deutschland, das Wirtschaftswunderland?

In meinem Artikel „Wirtschaftswachstum mal langfristig“ musste ich Deutschland ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Unter den 25 größten Volkswirtschaften wies es das drittniedrigste langfristige Wirtschaftswachstum auf. Umso erstaunter war ich natürlich, dass „The Economist“ bei einer langfristigen Wachstumsbetrachtung zu einer genau gegenteiligen Einschätzung gekommen ist. Die Briten sprechen vom deutschen „Vorsprung“.

Wie das?

Rangliste, Deutschland, Großbritannien, Japan, Kanada, USA, Frankreich, Italien

Quelle: The Economist

Die Briten betrachteten den Zeitraum 2000-2010 (statt 1999-2009) und bezogen so das für Deutschland günstige letzte Jahr mit ein. Das dürfte allerdings die Daten nur geringfügig ändern. Außerdem vergleichen sie nur die G7-Staaten; das ist ein relativ schwaches Wettbewerbsumfeld. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass „The Economist“ das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf analysiert, während ich die Gesamtsumme herangezogen habe.

Tatsächlich ging die Bevölkerung in Deutschland leicht zurück, während sie in den anderen G7-Staaten stieg. Das wirkt sich natürlich günstig auf das deutsche BIP pro Kopf aus.

Die Frage ist nun, was einen interessiert. Das BIP eines Staates ist ein recht guter Indikator für wirtschaftliche Macht und Einfluss. Hier muss ich nichts zurücknehmen: Deutschlands wirtschaftliche Potenz hat sich nicht gut entwickelt. Das BIP pro Kopf andererseits ist ein ziemlich unzureichender Indikator für den Wohlstand. Hier ist eine genauere Analyse notwendig.

Zunächst einmal ist der Vorsprung gegenüber den meisten anderen G7-Staaten eher geringfügig. Viel wichtiger aber: Bei Wohlstandsanalysen sollte man nicht nur das durchschnittliche BIP pro Kopf betrachten, sondern auch seine Verteilung. Und in keinem anderen OECD-Land ist die Einkommensungleichheit stärker seit 2000 gewachsen als in Deutschland. Der deutsche Vorsprung erweist sich als nutzlos.

Auch „The Economist“ ist im Übrigen eher skeptisch in Bezug auf Deutschland. Das deutsche Wachstumsmodell, das auf Exporten beruht, sieht er als nicht nachhaltig an. Auch verweist er darauf, dass das deutsche Wachstum weniger auf eine Steigerung der Arbeitsproduktivität beruht, sondern vor allem auf eine Steigerung der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei sinkender Gesamtbevölkerung hört sich das nach einer Art „letztem Aufgebot“ an.

Vielleicht hilft aber die in den nächsten zehn Jahren zwangsläufig sinkende Erwerbsbevölkerung und ein zunehmender Arbeitskräftemangel wieder, die Einkommensungleichheit etwas abzubauen.

Keine Hektik mehr um die Fotovoltaik (III)

Die FAZ fährt zur Zeit eine Kampagne gegen die Einspeisevergütung für Solarstrom. Es wird Angst vor den langfristigen Kosten der Fotovoltaikförderung geschürt. Dabei würde eine mäßige regelmäßige Kürzung der Einspeisevergütung (etwa derart, wie ich sie in Teil II vorgeschlagen habe) schon ausreichen, um die Kosten schon in den nächsten Jahren zu bremsen. Warum?

Parallel zu zukünftigen Kürzungen der Einspeisevergütung (nach meinem Vorschlag viermal im Jahr um 2 %) steigen die Strompreise. EnBW-Chef Vilis rechnet für die Endkunden mit Preiserhöhungen von 7-8 % jährlich. Aber schon 5 % Preissteigerung für Haushaltsstrom reichen aus, damit bereits Anfang 2012 der Strompreis über der vorgeschlagenen Einspeisevergütung liegt.

Das heißt: Schon sehr bald lohnt es sich für Privatleute, bei neuen Fotovoltaikanlagen möglichst viel des selbst erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Natürlich klappt das nur zum Teil, denn Solarstromproduktion und Strombedarf sind nicht synchron. Die ins Netz eingespeiste Strommenge pro Anlage wird aber sinken und damit auch die zu zahlende Vergütung. Das zeigt im Übrigen: Die letztes Jahr eingeführte besondere Förderung für selbst verbrauchten Solarstrom ist überflüssig.

Wird der Strompreis weiterhin um 5 % im Jahr steigen und die Einspeisevergütung gleichbleibend gekürzt, steht das nächste entscheidende Datum bereits im Laufe des Jahres 2015 an. Also nur noch vier Jahre!

Auf der Grundlage der bei Wikipedia genannten Zahlen kann man zur Zeit für die Stromspeicherung mit Akkus Kosten von 11 Cent pro KWh veranschlagen (Invesitionskosten plus Kosten des Energieverlustes). Ich gehe einmal davon aus, dass diese Kosten durch technischen Fortschritt auch bei steigenden Energiepreisen (und damit steigender Bewertung des Energieverlustes) nicht steigen. Und damit wird 2015 Haushaltsstrom teurer als die Einspeisevergütung plus die Stromspeicherkosten. Private Betreiber neuer Fotovoltaikanlagen werden darum ab 2015 möglichst den gesamten selbst produzierten Strom auch selbst verbrauchen und sich zur dafür notwendigen Stromspeicherung Akkus anschaffen. Das Gleiche gilt für gewerbliche Betreiber, die die Möglichkeit haben, Strom an Privathaushalte zu verkaufen (Wohnungsbaugenossenschaften?). Nur noch dauerhaft überschüssiger Strom wird eingespeist und vergütet werden.

Das letzte entscheidende Datum habe ich bereits im Artikel „Immer Hektik um die Fotovoltaik“ genannt. Im Laufe des Jahres 2023 wird die Einspeisevergütung planmäßig soweit gesenkt sein, dass sie unter dem Großhandelspreis für Grundlaststrom liegt. Spätestens dann werden auch gewerbliche Solarstromproduzenten nicht mehr die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Ich gehe hier davon aus, dass der Großhandelspreis ebenfalls jährlich um 5 % steigt. Eine Alternativrechnung mit nur 3,5 % jährlicher Steigerung zeigt aber, dass sich das Datum nur um gut zwei Jahre auf Ende 2025 verschieben wird.

Abschließend die Tabelle zu meinen Berechnungen. Das Zeitalter des Solarstroms kommt schneller, als viele glauben.

Haushaltspreis Großhandelspreis für Grundlaststrom
(5% jährliche Preissteigerung)
Großhandelspreis für Grundlaststrom (3,5% jährliche Preissteigerung) Einspeisevergütung am Jahresanfang (nach meinem Vorschlag)
2011 25,45 Cent 5,55 Cent 5,55 Cent 28,74 Cent
2012 26,72 Cent 5,83 Cent 5,74 Cent 26,51 Cent
2013 28,06 Cent 6,12 Cent 5,95 Cent 24,45 Cent
2014 29,46 Cent 6,42 Cent 6,15 Cent 22,55 Cent
2015 30,93 Cent 6,75 Cent 6,37 Cent 20,80 Cent
2016 32,48 Cent 7,08 Cent 6,59 Cent 19,19 Cent
2017 34,11 Cent 7,44 Cent 6,82 Cent 17,70 Cent
2018 35,81 Cent 7,81 Cent 7,06 Cent 16,32 Cent
2019 37,60 Cent 8,20 Cent 7,31 Cent 15,06 Cent
2020 39,48 Cent 8,61 Cent 7,56 Cent 13,89 Cent
2021 41,46 Cent 9,04 Cent 7,83 Cent 12,81 Cent
2022 43,53 Cent 9,49 Cent 8,10 Cent 11,82 Cent
2023 45,70 Cent 9,97 Cent 8,39 Cent 10,90 Cent
2024 47,99 Cent 10,47 Cent 8,68 Cent 10,05 Cent
2025 50,39 Cent 10,99 Cent 8,98 Cent 9,27 Cent
2026 52,91 Cent 11,54 Cent 9,30 Cent 8,55 Cent

Keine Hektik mehr um die Fotovoltaik (II)

In Teil I dieses Artikels bin ich bereits auf einige Kritikpunkte des Magdeburger Wirtschaftsprofs Joachim Weimann an der deutschen Fotovoltaikförderung eingegangen, etwa auf seine Aussagen zum Emissionshandel. Im FAZ-Interview macht uns Weimann aber vor allem Angst vor den langfristigen Kosten der Fotovoltaikförderung.

Zunächst einmal: Die Einspeisevergütung für bereits Strom produzierende Fotovoltaikanlagen ist rechtlich für 20 Jahre abgesichert. Auch noch so hektische Betriebsamkeit von Umweltminister Röttgen und weitere Sonderkürzungen der Vergütung werden hier keine Einsparungen erwirken. Die Einspeisevergütung für bestehende Anlagen dürfen wir als versunkene Kosten abhaken. Auf sie wirkt nur noch die Geldentwertung. Sie sind nicht mehr entscheidungsrelevant, wenn man die Einspeisevergütung für neu installierte Anlagen festlegt.

Was die Einspeisevergütung für neue Anlagen anbelangt, bleibe ich bei meiner Forderung von letzter Woche, dass Absenkungen langfristig geplant werden sollten. Das schafft Investitionssicherheit. Auch ohne radikale Schnitte werden die zukünftigen zusätzlichen Kosten der Fotovoltaikförderung schnell sinken. Dazu später mehr. Ich möchte zunächst meinen ersten Vorschlag etwas modifizieren. Statt einmal im Jahr um 8 % sollte die Vergütung viermal im Jahr um 2 % gesenkt werden.

Warum? Nun, die Erfahrung zeigt, dass eine Kürzung der Einspeisevergütung einmal im Jahr zum Jahresanfang ein ungesundes Dezemberfieber provoziert. Die Frist 31.12 führt regelmäßig um die Weihnachtszeit herum zu einer Hektik auf Deutschlands Dächern, die sich in vermeidbaren Mehrkosten niederschlägt.

Die Wintermonate Dezember, Januar und Februar eignen sich sowieso schlecht, um auf Dächer zu klettern. Man sollte in diesen Monaten besser keine Fristen enden lassen. Die Absenkung der Vergütung um 2 % könnte z. B. jeweils am 1.12, 16.4, 1.7 und 16.9 erfolgen. Insgesamt (der Zinseszins wirkt hier mildernd) ergibt mein Vorschlag eine Absenkung um 7,76 % im Jahresverlauf.

Ich halte nicht so viel von Egghats alternativem Ansatz. Egghat möchte regelmäßig die Kostensenkungen und Effizienzsteigerungen für Fotovoltaikanlagen ermitteln und damit die zu erwartende Rendite schätzen. Im gleichen Maße wie diese steigt, soll die Einspeisevergütung dann gesenkt werden.

Das ist allerdings wenig praktikabel: Es gibt nicht die Standard-Fotovoltaikanlage. Jede Installation ist eine Anpassung an besondere örtliche Gegebenheiten. Die Kosten pro KWh Spitzenleistung können sehr unterschiedlich sein. Außerdem bin ich der Meinung, dass Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investiert haben, um die Produktionskosten für Solaranlagen zu senken, davon auch eine Zeit lang profitieren müssen. Denn werden sie gezwungen, ihre Preise sofort den gefallenen Produktionskosten anzupassen, sinkt ihr Anreiz, in Forschung und Entwicklung zu investieren. (Auch wenn es immer noch einen Anreiz gibt, besser als der Durchschnitt zu sein, nach dem die Förderung berechnet wird.)

Warum werden nun die Kosten der Fotovoltaikförderung in den nächsten Jahren drastisch sinken, selbst wenn man meinen Vorschlag einer mäßigen, aber konsequenten Vergütungskürzung umsetzt? Warum brauchen wir nicht die diese Woche vom Kabinett beschlossene Sonderkürzung? Um das aufzuzeigen, ist noch ein Teil III dieses Artikels notwendig.