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Nachtrag zur Europäischen Gurkenverordnung

Muss die Geschichte darüber, wie Brüsseler Bürokraten die Krümmung von Salatgurken regeln, neu geschrieben werden? Florian Kolf hat im Handelsblog unter der Überschrift „Bequemer Sündenbock EU“ nichts Geringeres vor, als einen Mythos umzuschreiben, nämlich den Mythos über die Verordnung Nr. 1677/88 EWG. Das ist die berühmt-berüchtigte Europäische Gurkenverordnung. Okay, was vielleicht noch nicht alle mitbekommen haben, die Europäische Gurkenverordnung gibt es tatsächlich nicht mehr. Am 1. Juli 2009 wurde sie außer Kraft gesetzt. Sie ist als Beispiel für den Irrsinn der Brüsseler Bürokratie veraltet. Doch immerhin war sie 20 ½ Jahre in Kraft, nämlich seit Anfang 1989. Somit taugt sie weiterhin als Beispiel für Brüsseler Starrsinn und eine markante Behäbigkeit im Lernen. „Initiator der Gurkenverordnung war nämlich nicht Brüssel, sondern der Gemüsehandel“, schreibt Florian Kolf. – Wieso dies die Brüsseler Verhältnisse in irgendeiner Weise entschuldigen kann, entzieht sich mir allerdings. Vielmehr zeigt sich hier der große Einfluss von Lobbyisten in Brüssel. „Die Händler wünschten sich die Standardgurke, um sie besser verpacken und transportieren zu können“, so Kolf. – Es zählen eben in Brüssel die Interessen …