Das Milliardengeschenk für die großen Energieversorger noch genauer berechnet
Während ich am Freitag für diesen Blog die Zahlen zusammensuchte, hat das Öko-Institut Freiburg seine Berechnungen der Zusatzgewinne aktualisiert, die die Energieversorger durch die AKW-Laufzeitverlängerung einstreichen können. Zum einen wurde jetzt berücksichtigt, dass die Höhe der Ökofonds-Abgabe ab 2017 vom Strompreis abhängt. Zum anderen sind die Ertragssteuern explizit berücksichtigt. Die Berechnungen, die ich am Freitag vorgestellt habe, gaben nur den Gewinn der Kraftwerksbetreiber vor Steuern an. Meine Kritik, das Öko-Institut habe die Auswirkungen der Brennelementesteuer auf die Ertragssteuern nicht berücksichtigt, traf daher nur halb. Das Öko-Institut hatte in seiner ersten Analyse die Ertragssteuern überhaupt nicht eingerechnet. Für eine aussagekräftige Analyse ist dies aber notwendig. Das Problem ist natürlich, dass die zukünftigen Ertragssteuereinnahmen wesentlich von der zukünftigen Steuergesetzgebung abhängen und diese als chaotisches System kaum prognostizierbar ist. Das sinnvollste Szenario ist darum meiner Meinung nach, einfach von der aktuellen Steuergesetzgebung auszugehen. Für den Staat bringt in diesem Szenario die Laufzeitverlängerung zwischen 13,9 und 21,4 Mrd. € (in Preisen von 2010) . Auf der anderen Seite hat das Öko-Institut nun auch die Finanzerträge aus den Rückstellungen berücksichtigt, …