Wirtschaftswurm-Blog

Rente mit 63 – Von Gerechtigkeit keine Spur

Andrea Nahles bei Unterzeichnung des Koalitionsvertrages

Bis 2030 wird uns die Rente mit/ ab 63 etwa 36 Milliarden Euro kosten. Zudem zeigen Fallbeispiele: Die Rente mit 63 ist ein Hort sozialer Ungerechtigkeit.

Die Ökonomen Lars Feld, Anabell Kohlmeier und Christoph Schmidt haben jüngst in der FAZ vorgerechnet, wie teuer uns Andrea Nahles Rentenpaket insgesamt kommen wird. Bis zum Jahr 2030 sollen 160 Milliarden Euro anfallen. Der größte Brocken davon soll auf die Ausweitung der Mütterrente entfallen, aber auch die Rente mit 63 ist enorm kostenträchtig. Aus den veröffentlichten Prognosen des Arbeitsministeriums lassen sich Gesamtkosten von ungefähr 36 Milliarden Euro bis 2030 schätzen.

Die Kosten fallen an, damit Leute, die 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, schon ab 63 ohne Abschläge in Rente gehen können. Normalerweise ist dies zur Zeit erst mit über 65 möglich. Für jeden Monat, den man früher die Arbeitswelt verlässt, wird ein Rentenabschlag von 0,3 Prozentpunkten berechnet.

Die Altersgrenzen von 63 und 65 Jahren werden übrigens im Zuge der Rente mit 67 schrittweise angehoben.

Nun, was teuer ist, ist ja vielleicht auch gut. „Die Rente wird dadurch gerechter“ schreibt Andrea Nahles in einer Presseerkärung, und weiter: „… denn die Menschen erwarten zurecht, dass wir Wort halten und die gemeinsam erkannten Gerechtigkeitslücken zügig beseitigen.“

Nun existieren verschiedene Vorstellungen und Konzepte über Gerechtigkeit. Welches Konzept sie durch die Rente mit 63 verfolgen will, darüber gibt uns Andrea Nahles immerhin einige Tipps. Denn Nahles bezeichnet die Rente ab 63 als „Anerkennung für gebrachte Leistung“. Ihr scheint es also um Leistungsgerechtigkeit zu gehen, darum, dass gleiche Leistung auch gleich honoriert wird.

Was aber ist „Leistung“ in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung? Offensichtlich die Beitragsleistung. So ergibt sich das so genannte Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass die Höhe der Rente von der Höhe der über das ganze Leben eingezahlten Rentenbeiträge abhängt. Um Beitragsleistungen aus verschiedenen Jahren und Jahrzehnten vergleichbar zu machen, werden sie in Entgeltpunkten umgerechnet.

Durch die Rente mit 63 wird nun das Äquivalenzprinzip massiv verletzt:

Erstes Beispiel: Nehmen wir zwei Gleichaltrige. Der eine hat 45 Jahre jeweils entsprechend des Durchschnittsverdienstes in die Rentenversicherung eingezahlt und dadurch 45 Entgeltpunkte erworben. Der andere hat nur 40 Jahre eingezahlt, aber jeweils etwas mehr als der Durchschnitt und hat so auch 45 Entgeltpunkte erworben.

Durch die Rente ab 63 erhält der erste nun mit 63 Jahren eine Rente ohne Abschläge. Der zweite muss dagegen mit 63 Abschläge hinnehmen oder er muss bis über 65 arbeiten.

Zweites Beispiel (von Alex Hummel aus dem Blog Saldenmechanik): Sogar zwei, die gleich lange gearbeitet haben und (in Entgeltpunkten) gleich viel eingezahlt haben, können durch die neue Rente mit 63 ungleich behandelt werden. Das ist dann der Fall, wenn der erste sein Arbeitsleben mit 18 begonnen hat und bis 63 arbeitet, der zweite aber erst ab 20 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat und mit 65 aufhört. Beide haben 45 Jahre gearbeitet, gleich viele Beiträge geleistet, der erste darf seine Rente aber zwei Jahre länger genießen.

Drittes und letztes Beispiel: Es ist durch die Rente mit 63 noch nicht einmal gewährleistet, dass zwei, die zur selben Zeit angefangen haben zu arbeiten und dann, wenn sie 63 sind, gleich lange gearbeitet haben und gleich viel eingezahlt haben, auch die gleiche Rente bekommen.

Wenn nämlich der eine 42 jahrelang gearbeitet hat und dreimal ein Jahr lang arbeitslos war, dann bekommt er die Rente mit 63. Der Bezug von Arbeitslosengeld I soll nämlich auf die Rentenzeiten angerechnet werden. Wenn jemand aber genauso 42 jahrelang gearbeitet hat, zwischendrin aber drei Jahre lang an einer Hochschule studiert hat, dann bekommt er keine Rente mit 63. Dann muss er bis 65 arbeiten oder Abschläge in Kauf nehmen.

Die Beispiele zeigen: Die Rente mit 63 ist ein Hort sozialer Ungerechtigkeit. Ich verstehe nicht, warum eine Partei, deren Markenzeichen angeblich die soziale Gerechtigkeit ist, die Rente mit 63 durchsetzen will. Mit der „Gerechtigkeitskompetenz“ in der SPD kann es zumindest nicht weit her sein. Sonst hätte man doch in den Debatten die Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten der Rente ab 63 viel ernster genommen.

Foto (von Martin Rulsch): Andrea Nahles bei Unterzeichnung des Koalitionsvertrages (Ausschnitt)


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15 Kommentare

  1. Wie sieht es denn aus, wenn man die unterschiedlichen Lebenserwartungen der Beitragszahler miteinbezieht? Menschen in bestimmten, körperlich fordernden Berufen sind z.T. die Verlierer diese Versicherungssystems, weil ihre erwartete Rentenbezugsdauer viel geringer ist als die von Besserverdienenden, die i.d.R. geistigen Tätigkeiten nachgehen.

  2. Nachrechner sagt

    Wieso eigentlich jetzt die Rente mit 63 ? Noch vor nicht allzulanger Zeit hieß es, wir müssen länger arbeiten weil kein Geld da ist und plötzlich so eine Wende.
    Kann es sein das die Politiker genau wissen, das sie diese Versprechungen niemals einhalten können wenn unser Finanzsystem (Falschgeldsystem) kollapiert?

  3. @Makrointelligenz, „Wie sieht es denn aus, wenn man die unterschiedlichen Lebenserwartungen der Beitragszahler miteinbezieht?“ – Gut, das kann man theoretisch machen. Die Statistiken müssten auch vorhanden sein, bekannt sind sie mir allerdings nicht und vielleicht sind sie auch bislang nur nicht-öffentlich bei den Lebensversicherern. Nun gibt’s aber Punkte, die größeren Einfluss auf die Lebenserwartung haben, als die berufliche Tätigkeit, Rauchen z.B. Dann müssten auch Raucher früher in Rente gehen dürfen. Das hätte wiederum eine fatale Anreizwirkung.
    @Nachrechner, Wieso plötzlich die Rente mit 63 propagiert wird? Ganz einfach: Klientelpolitik.

  4. Ralf Sippel sagt

    Die Versklavung der Arbeiter ist für die Ökonomen einfach nicht schnell genug gegangen, dann gäbe es dieses Thema vielleicht gar nicht.
    Bzgl. Statistiken:
    @arnekuster hat wohl recht, Statistiken sind zu diesem Thema fast gar nicht / gar nicht zu bekommen.
    Vermutet wird, Lebenserwartung steigt mit höherer Bildung und mehr Wohlstand.
    Bewiesen ist, privat Krankenversicherte (so lange dort der größte Anteil Beamte sind?), leben derzeit auch länger, als GKV Versicherte. Daraus abzuleiten, dass nur die PKV für langes Leben steht, scheint trotzdem abwegig.
    Lebensversicherer haben Sterbetafeln, um die in die Tarifkalkulation zukünftige Entwicklung der Lebenserwartung einfließen zulassen. Sie können eintreten, müssen aber nicht.
    Klientelpolitik? Ich dachte, selbst der Arbeiter ruft längst, „wer hat uns verraten…“
    Manchmal muss man auch den Umweg gehen, um das eigentliche Ziel zu verfolgen.
    Sind es vielleicht nach Durchsetzung der Rente mit 63 Jahren mittelfristig die Beamten, die dann auch mit 63 Jahren in Pension gehen dürfen?
    Denn auch wenn e s derzeit ein großes Geschrei um den Dachdecker gibt…
    – es handelt sich um eine verschwind geringe Anzahl von Beschäftigten, die die Kriterien des frühzeitigen Ruhestandes erfüllen werden. Verkürzt, mittelfristig sterben diese aus, sei es, weil 45 Jahre für die Generation 1960+X kaum noch möglich ist oder sei es, dass auch aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse und Praktikas eine Beschäftigung eher bis 70 Jahre für eine auskömmliche Rente benötigt wird.
    – hatte die FDP diesen Slogan lange Zeit in abgewandelter Form auf der Agenda. Damalig fand das die Ökonomie schick. Es kommt halt darauf an, wer was in Deutschland sagt bzw. schreibt.

  5. Ralf Sippel sagt

    Was mich jedoch verwundert, dass nicht der Hauptwohnort während der Lebensarbeitszeit in die Rente mit 63 mit einfließt. Unbestritten ist, daß Bürger der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und bspw. Thüringen eine kürzere Lebenserwartung haben, als es die Baden Württemberger kennen.

  6. Ralf Sippel sagt

    Auf folgende Statistiken / Forschungsmaterial möchte ich hinweisen:
    Gesundheitliche und soziale Auswirkungen langer Arbeitszeiten.:
    http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd59.pdf?__blob=publicationFile&v=5

    Arbeitsunfähigkeit ist nicht gleich dem Tod, aber vielleicht trotzdem interessant:
    http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel39.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Und darum durfte die Arbeitslosigkeit im Gesetz nicht fehlen:
    http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/artikel22.html

  7. Tja, @Ralf Sippel, was soll ich jetzt schlussfolgern? Arbeit macht krank, aber Arbeitslosigkeit offensichtlich auch. „Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.“
    Ich halte es auf jeden Fall für falsch, das Renteneintrittsalter von Faktoren abhängig zu machen, die man selbst beeinflussen kann, also z.B. Rauchen oder eben die Wahl des Berufes. Soll etwa der Staat mit einem niedrigeren Renteneintrittsalter die Leute in gesundheitsschädliche Berufe locken?
    Andererseits gibt es natürlich auch heute schon die Erwerbsminderungsrente. Die kann bereits bekommen, wer wegen Krankheit oder Behinderung keine sechs Stunden am Tag mehr arbeiten kann. Die Gewährung von Erwerbsminderungsrente ist dann Sache der Bedarfsgerechtigkeit. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich wiederum nach den vorher eingezahlten Beiträgen, ist also eine Sache der Leistungsgerechtigkeit.
    Ein für alle gültiges einheitliches Renteneintrittsalter plus Erwerbsminderungsrente bei Bedarf, damit ist allen Aspekten gedient. Die von Nahles gesehenen Gerechtigkeitslücken, das sind doch Halluzinationen.

  8. Pingback: 5 vor 10: Öl, Kapitalismus, Start-ups, Rente, Frauen | INSM Blog

  9. PotzBlitzDonner (Stefan Rapp) sagt

    Die Rente mit 63 brauch kein Mensch. Wenn man schon glaubt was zum Verteilen zu haben dann sollte man besser die EU weiter anheben. Hier gibt es unnötige Abschläge. Außerdem wird zu wenig berücksichtigt das bei den meisten Erwerbsbiographien der Verdienst im Laufe der Jahre unabhängig von der Inflation ansteigt. Jemand der also schon in jungen Jahren EU wird hat hier das Nachsehen. Weiter sollte man noch im Gesetz aufnehmen, dass wenn der Gesetzgeber jemand für EU befindet, muss eine bestehende Private BU oder EU auf jedenfall auch bezahlen. Ebenso soll jemand der nicht in die Gesetzliche Rente einbezahlt notfalls von dieser feststellen lassen können wenn sein Privater Versicherer nicht bezahlt ob er EU ist, schließlich finanzieren alle über die Steuern(Beispiel MWST) die Rente mit, sogar die Beamten.

  10. ralf sippel sagt

    @arnekuster, manchmal mist die Welt nicht so einfach, wie sie in Elfenbeintürmen ersponnen oder geplant wird. Ihrer Schlussfolgerung stimme ich zu: „Das Leben ist..“
    Und was Politiker gerade mal für gerecht halten, geschenkt… Was ist in der Sozialversicherung schon gerecht? Das sind sicherlich die wenigsten Paragrafen.
    Und tatsächlich sollte mein Statement ergänzend zu den Gedanken stehen, was kann man auch als gerecht ansehen und immer gibt es eine Statistik, wo Betroffene von einer Veränderung nicht positiv profitieren oder die Statistik, beides zeigt. Und dahe stimme ich Ihnen zu, weder Der Raucherstatus, noch das Bundesland sollte entscheidend für die Höhe der Rente sein, auch wenn es in Bezug auf Bezugsdauer gerecht aussehen könnte.

    Ansonsten abe ich persönlich nichts dagegen, wenn man mit seinem Rentenkonto nach 45 Arbeitsjahren ohne Arbeitslosigkeit in Rente gehen darf.

    Diese Gruppe stirbt nach jetzigem Wissen aus, aslo strebt von der „Kostenbelastung“ gegen 0.

    Sofern es noch gilt: Wenn ich mich recht erinnere, bringen ab 45 Arbeitsjahre zusätzliche Einzahlungen in die Rentenkasse keine höhere Rente. Das ist sehr gerecht 🙁

    Woher nehmen die Kritiker das Wissen (bspw. FAZ 160 Mrd.), dass jeder Betroffene auch wirklich die frühzeitige Rente nutzt? Für mich ist diese Art von Ökonomie sowieso eher Kaffeesatzleserei, da man alle gegensprechenden Punkte als Annahmen einfach nicht zulassen muss. Vielleicht liegt auch Grupp von Trigema richtig. Seine AN wollen gar nicht früher gehen, weils Ihnen gefällt, weil sie Spass an der Arbeit haben, weil sie nicht zuhause sitzen wollen, sondern gebraucht werden wollen? Woher weiß die Ökonomie heute schon, dass sich jeder mit 45 Berufsjahren den vorzeitigen Renteneintritt leisten kann? Die Rentenversicherer wissen es nicht. Die erfahren es erst ab Antrag. Ein Mandant von mir hat auch sein 45 Jahre fast voll, will aber beileibe nicht seinen Job als Koch aufgeben.

    Wer länger einzahlt (Sofern die 45 JAhre Klausel nicht ab dem Zeitpunkt bremst), erhält i.d. Regel für einen kürzeren Zeitraum (sofern Arbeit im hohen Alter zur längeren Lebenserwartung beiträgt) eine höhere Rentenleistung. Damit ist mehr der Gerechtigkeit ebenfalls genüge getan.

    Vielleicht ist das allein ein Umlageverfahren nicht das Richtige.
    Auch ist problematisch (ungerecht im Sinne der Popilisten), wenn es aufgrund einer Lebensarbeitszeitverlängerung die Entgeltpunkte der Beschäftrigten gekürzt oder teilweise komplett gestrichen werden (bspw. früher mal die Ausbildungszieten) und jemand schon frühzeitig nach 45 Arbeitsjahren eine Rente ohne diese Kürzungen erhält.
    Und im Vergleich zu einem kapitalgedeckten Konto: Dort wüsste ein Versicherter, was drin ist und ob er es sich leisten kann
    Lange Rede kurzer Sinn: Wer nach 45 Jahren aus dem Arbeitsleben und vor 65 oder wegen mir 63 Jahren wegen Kündigung aus dem Berufsleben ausscheidet und ggf. Unterhaltssicherungsleistungen beantragen muss, verliert i.d. Regel alles (also normalerweise nicht seine Frau oder seine Gesundheit), wofür er 45 Jahre gespart hat. Das kann für einen Ökonom gerecht sein, für die FDP allemal, für Nahles & Co als HartzIV Entwickler ebenfalls, für mich nicht.

    Für mich ist es einfach menschenunwürdig. Daher schrieb ich bereits, die einzig sinnvolle Foderung (neben der Steuersenkung, die man jedoch bekanntermaßen in Regierungszeiten nie wollte) der FDP in der Opposition war: Jeder geht mit seinem Rentenkonto in Rente, wann er ers sich leisten mag.

    Sicherlich stehen wir aber erst am Anfang der „Welches Land ist Weltmeister in den niedrigsten Sozialleistungen). Daher ist davon auszugehen, in wenigen Jahren wird man auch dieses Gesetz so verändert haben, dass es nicht mehr wiederzuerkennen ist.
    Und grundsätzlich spreche ich von Arbeitsjahren, nicht von Arbeitslosigkeit oder Ersatzzeiten. Denn jede Ausnahme fordert neue Mitstreiter, die für sich eine Sonderregelung benötigen.

  11. @PotzBlitzDonner, EU=Erwerbsunfähigkeitsrente?
    @ralf sippel, „Diese Gruppe stirbt nach jetzigem Wissen aus“ – Das dauert, die jährlichen Kosten sollen laut Arbeitsministerium bis 2030 noch ansteigen. Das liegt daran, dass die Zahl der Verrentungen ansteigt (geburtenstarken Jahrgänge) und wohl auch daran, dass im Zuge der allmählichen Anhebung des Alters von 63 auf 65 auch wieder mehr Zeit bleibt die Anforderungen zu erfüllen.
    “ Wenn ich mich recht erinnere, bringen ab 45 Arbeitsjahre zusätzliche Einzahlungen in die Rentenkasse keine höhere Rente.“ – Ich glaube, da liegst du falsch.

  12. Häschen sagt

    Gerechter wird gar nichts.

    http://de.statista.com/statistik/daten/studie/5742/umfrage/nettoeinkommen-und-verfuegbares-nettoeinkommen/

    Guten Morgen.

    Wer über eine staatl. Umverteilung das Thema Arbeit & Alterversorgung will lösen, muss letztendlich anerkennen, dass jeder seinen Beitrag im Rahmen des Möglichen leistet. Dass die Umverteilung über die Arbeitseinkommen geht ist ein anderes Thema … Zur Kreditwürdigkeit der Volkswirtschaft hat die ‚Mutter‘ genauso beigetragen. Genau um das geht es. Aus dem Argument kann es allein eine Einheitspension geben. Wer die Sicht vertritt muss auch b) sagen. Die Fortschreibung des Lebensstandards eines in einer als Schmarotzer positionierten monopolistischen selbstgerechten Organisation namens Verwaltung der Öffentlichkeit hat streng ’stalinistische‘ Züge.

    Damit ist das Thema diskutiert. Wer etwas anders will … gerne. Es ist eine Frage der Sicht. Es muss allein jedem und Pensionär klar, dass der netten Nachbarin mit der geringen Rente das Essen aus dem Mund stiehlt und nicht die Butter vom Brot. Wer das in Kenntnis der Umverteilung einer doch trotz der 89/90er Reform reaktionären nach marxistischen Prinzipien ausgerichteten Sozialen Marktwirtschaft handelt ja fahrlässig.

    Vorschlag zur Güte – Operation – Aces in Exile.

    Sämtliche Poltiker, Pensionäre und Beamte verbringen wir in Geisterstädten in China. Das ist ein Projekt Europäischer Dimension wohlgemerkt. Die sollen dann im Volkskongress ihre Reden schwingen. Ob denen jetzt in Berlin keiner zuhört oder in China etwas versteht, das macht am langen Ende nicht den Unterschied.

    Der Putin wird uns Abbusseln, da wir ihm die kommunistische Bedrohung aus dem Westen vom Hals schafften und die Chinesen zahlen wir in BMWs aus.

    Ist das schon jemanden aufgefallen, dass frühes Pensionsantrittsalter jedem allein recht solange man der arbeitenden Bevölkerung noch mehr und mehr aus der Tasche kann ziehen. Das sind die reaktionären Altmarxisten … überall in Europa. Berlin ist da nicht die Ausnahme.

    Die Wirtschaft dürfte an sich die Reform der sozialen Marktwirtschaft aus 89/90 wohl durchgezogen haben, aber der Rest hat die Kennzahlen geschönt. Der Rest von Europa ist noch miselsüchtiger unterwegs. Ich persönlich stoße mich mal aus Sicht der Sozialen Marktwirtschaft, wenn jemand glaubt dass das etwas bringt, an der neoliberalen Orientierung der Reform. Mich erstaunt die halbherzige Durchführung. In einer globalisierten Welt gibt es globale Arbeitnehmer und die Wohnen in einem Staat sind aber nicht Teil der Gesellschaft. Die gehören von Steuern und Abgaben befreit. Umsatzsteuer zahlen sie genauso und die ist an sich ja die Abgeltung des Beitrags zur Aufrechterhaltung und Gestaltung des Wirtschaftsraums, wie auch ursprünglich definiert.

  13. ralf sippel sagt

    Ohje, nun gibts eine neue Umfrage. Die Mehrheit der Arbeitssklavenwill scheinbar gar nicht so früh in Rente, obwohl es die Ökonomen und das Arbeitsministerium es so vorgesehen haben.

    O.k., das Institut Neue Soziala Marktwirtschaft hat bei der Umfrage die Flexirente im Sinn.
    Daher ist es möglicherweise nicht statthaft, einen Vergleich zu der Klientelpolitk „frühzeitiger Ruhestand“ vorzunehmen. Auch wenn ich das interessant finde. Und natürlich, zwischen wollen und tun herscht möglicherweise außerhalb der Ökonomie ein Unterschied. 😉
    http://www.insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Allensbach-Umfrage-Renteneintritt.html

  14. PotzBlitzDonner (Stefan Rapp) sagt

    @Arne Küster EU=Erwerbsunfähigkeitsrente richtig, mein Focus auf die EU deswegen weil die Rente mit 63 oft gerne mit dem Gesunheitszustand in diesem Alter gerechtfertigt wird. Aber dafür gibt es nun mal die EU. An den Bedingungen wann, wieso und in welchem Umfang kann man ja schrauben.

  15. Pingback: Wenn wir unter einem neoliberalen Regime leben, ist es zumindest nicht neoliberal | Wirtschaftswurm

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