Wirtschaftswurm-Blog

Solarstrom: Die Einspeisevergütung im politischen Treibsand

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Kürzungen der Einspeisevergütung für Solarstrom gefährden nicht nur die Solarindustrie massiv, sie sind auch unnötig.

Trotzdem hat das Kabinett gestern die Vorschläge der Minister Rösler und Röttgen zur Kürzung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen durchgewunken. Nun muss das Parlament entscheiden.

Fotovoltaikanlage

Fotovoltaikanlage, Quelle: Klaus Holl

Für neu installierte kleine Solaranlagen soll es nur noch 19,5 Cent pro produzierter KWh geben, bei größeren Anlagen sogar nur noch 16,5 Cent bzw. 13,5 Cent/KWh. Das entspricht Kürzungen zwischen 20,2 und 29 %. Zudem soll nicht mehr die gesamte Menge an Strom vergütet werden, sondern nur noch 85 % bei Kleinanlagen bzw. 90 % bei größeren Anlagen. Letzters lobt Rösler als „ersten Schritt zur Marktintegration“. Was er dabei verschweigt: Der Strommarkt ist ein Monopolmarkt, bei dem die Betreiber von Fotovoltaikanlagen am ganz kurzen Hebel sitzen.

Sollten die Pläne so Wirklichkeit werden, würden sich Fotovoltaikanlagen nicht mehr rentieren.* Das rechnet zumindest das Umweltinstitut München e. V. vor. Bei einem Stromertrag von 900kWh im Jahr pro kW installierter Leistung der Fotovoltaikanlage (was dem Durchschnitt in Deutschland entspricht) errechnet sich für die ersten zwanzig Jahre ein negativer Kapitalwert. Man würde gerade eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 3,0 % erreichen.

Der Fotovoltaikbranche droht damit just zu dem Zeitpunkt ein kalter Winter, an dem sie die Netzparität erreicht hat. Das heißt, nachdem Fotovoltaik-Anlagen in den letzten sechs Jahren um 58 % billiger wurden, ist der selbst produzierte Solarstrom in vielen Regionen Deutschlands nun günstiger als Haushaltsstrom.

Die Kabinettsbeschlüsse gefährden einen erfolgreichen Industriezweig ohne aktuellen Zwang. Denn die EEG-Umlage zur Finanzierung der Einspeisevergütungen ist dieses Jahr nur minimal von 3,53 Cent/KWh auf 3,59 Cent/KWh gestiegen – und das auch nur aufgrund einer neuen Berechnungsmethodik, ansonsten wäre sie gefallen. Die Kosten für die erneuerbaren Energien steigen trotz ihres massiven Ausbaus nicht mehr.

Darüber hinaus muss man den 3,59 Cent/KWh, die für die Erneuerbaren bezahlt werden, die nach einer konservativen (also eher zu niedrigen) Schätzung 0,53 Cent/KWh gegenüberstellen, die die Stromkonzerne durch die Erneuerbaren dank des so genannten Merit-Order-Effektes sparen. Diese Ersparnis wird von den Unternehmen gerne verschwiegen.

* Nachtrag: Am 2.3 aktualisierten die Münchener ihre Berechnung. Siehe meinen Kommentar Nr. 8.


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10 Kommentare

  1. Alex sagt

    Welchen Sinn hat eine ganze Branche, die nur durch massive direkte und indirekte Subvention überleben kann?
    Wenn sich die Solartechnik nicht rentabel alleine trägt, dann stimmt da doch irgendwas nicht.

  2. Wirtschaftswurm sagt

    @egghat,
    kannst du in der verlinkten Quelle nachlesen: „Der Bundesumweltminister hob hervor, dass die Umlage erstmals eine Liquiditätsreserve für die Übertragungsnetzbetreiber enthalte. „Ohne diesen Sonderposten läge die Umlage 2012 sogar unter dem derzeitigen Niveau von 3,53 Cent pro Kilowattstunde“, so Röttgen.“

    @Alex,
    eine neue Technik braucht eben erst einmal Investitionen, damit sie sich so weit entwickeln kann, dass sie rentabel ist. Auch ohne hektische Kürzungen der Einspeisevergütung ist die Fotovoltaik bald wettbewerbsfähig.

  3. Gunther sagt

    Den Merot-Order-Effekt halte ich für ne üble Propaganda. Leider schliesst sich der Artikel hier dem an.

    Um es mal ganz knapp zu erklären:
    Wir brauchen auch Strom, wenn die Sonne nicht scheint, oder wenn dunkle Wolken über den PVA hängen. Daher gibt es (und wird es auch in Zukunft, wenn die Öko-Aktivisten uns zu 100% an PVA/Wind gehängt haben) immer konventionelle Kraftwerke geben, die Standby laufen. Die gesamten Kosten der Kraftwerke werden also dann auf den wenigen zu liefernden Strom umgelegt. Wie _das_ die Strompreise an der Strombörse nach unten bringen soll, das konnte mir bisher noch niemand erklären…

  4. Wirtschaftswurm sagt

    Es gab ja schon Tage, an denen Strom an der Großhandelsbörse zu 0 Cent/kWh gehandelt wurde, da so viel Strom durch Wind- und Sonnenenergie eingespeist wurde. Da kannst du kaum behaupten, der Merit-Order-Effekt sei reine Propaganda. Wenn wir 100 % Strom aus Erneuerbaren haben, muss der M-O-Effekt wieder 0 sein. Denn dann kann man ja bei einem Stromüberhang nur noch Windkraft- oder Fotovoltaikanlagen abschalten. Da deren Grenzkosten aber annähernd 0 sind, spart man dadurch keine laufenden Kosten. Genauso war der M-O-Effekt 0 als wir 0 % Strom aus erneuerbaren hatten. Dazwischen gibt es aber ein Maximum. Laut der von mir zitierten Studie haben wir dieses Maximum schon hinter uns und der M-O-Effekt sinkt bereits. Wie gesagt, beruht die Studie aber auch auf sehr konservativen Annahmen.

  5. Siegfried Goldau sagt

    Bei einem Stromertrag von 900kWh im Jahr pro kW installierter Leistung der Fotovoltaikanlage galt es bisher als eine feste Annahme, dass eine 5kWp-Anlage Euro 16.500,- kosten wird. Es gibt nun im Internet Firmen, die behaupten eine 5kWp-Anlage für unter Euro 10.000,- liefern zu können. Das erreichen sie, indem sie die Angebote asiatischer Billiganbieter zugrunde legen.
    Rechnet man die oben genannten Wirtschaftslichkeitsberechnungen mit den neuen Anlagekosten durch, stimmen alle genannten Voraussagen nicht mehr.
    Die Frage ist dann nur, läßt die Bundesregierung es zu, dass sich die zumeist mittelständischen Solaranlagenbauer jetzt die Taschen voll stopfen, oder sorgen sie für eine einigermaßen weltmarktgerechte Kongurenzsituation auch für Anlagenbauer.
    Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Anlagenbauer auf Profite verzichten, wenn die staatlich geförderten Programme ihnen diese zusätzlichen Profite garantieren können.

  6. Wirtschaftswurm sagt

    @Siegfried Goldau,
    der Musterrechnung des Umweltinsituts München e.V. liegt ein Preis von 10.000 € für 5kW Spitzenleistung zugrunde. Inzwischen gibt es aber eine Aktualisierung der Berechnung. Nun legen die Münchener eine 10KWp-Anlage für 19.500 € zugrunde und man kommt jetzt doch zu einem Gewinn. (Es wurde ein positiver Kapitalwert bei einem Kalkulationszinssatz von 4,0 % errechnet.) Ich habe jetzt die alte Version, die meinem Artikel zugrunde lag, nicht gespeichert und kann darum die Differenz nicht erklären. Bei aller Unsicherheit bleibt die Grundaussage meines Artikels zumindest für die vielen Regionen Deutschlands, in denen die 900 kW nicht erreicht werden, gültig.

  7. Gunther sagt

    @Wirtschaftswurm:

    Der Merit-Order-Effekt ist zumindest eine große Blendgranate. Sicher gab es Strom schon für 0 Ct./KWh, aber doch nur für einen bestimmten Zeitraum, oder?
    Das hat aber gar nichts mit der längerfristigen Betrachtung zu tun.
    Die Gesamtkosten der notwendigen konventionellen Kraftwerke werden auf die Strompreise umgelegt, d.h. wenn der Strom zeitweise für 0 Ct./KWh verhökert wird,
    kostet er am nächsten Tag halt doppelt soviel wie normal. Oder glaubt Jemand, die Kraftwerksbetreiber fahren freiwillig Verluste ein?
    Der Denkfehler liegt m.E. darin, zu unterstellen, die Standby-Kraftwerke kosten nur dann, wenn Sie Strom produzieren. Das kann aber jeder Erstsemestler BWL in 2 Minuten widerlegen…

  8. Wirtschaftswurm sagt

    @Gunther,
    die Berechnung des M-O-Effekts in dem zitierten Gutachten beruht auf einem komplizierten Simulationsmodell, in dem ein alternativer Kraftwerkspark ohne die geförderten Erneuerbaren betrachtet wird. Das Modell geht nicht davon aus, dass die geförderten Erneuerbaren massig konventionelle Kraftwerkskapzitäten eingespart haben. Insofern ist dein Einwand schon längst berücksichtigt.

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