Wirtschaftswurm-Blog

Muss Bankenrettung immer teuer sein? Ein Beispiel – zwei Wege

Zwei Wege der Bankenrettung wurden bisher international ausprobiert: Die Auslagerung fauler Wertpapiere in eine „bad bank“ und die Rekapitalisierung. Der Vergleich anhand eines fiktiven Beispiels.

Nicht zuletzt dank der Occupy-Bewegung steht das Finanzystem wieder im Zentrum der wirtschaftspolitischen Diskussion. Das ist gut so. Die Frage, wie wir das Finanzsystem funktionsfähig erhalten, ist nach wie vor so dringend wie ungelöst.

Ohne Banken geht es allerdings nicht. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die Ersparnisse durch die Vergabe von Krediten in volkswirtschaftlich sinnvolle Projekte zu lenken. Zumindest diesen systemrelevanten Teil der Banken müssen wir retten. Ausprobiert wurden dazu bisher zwei Wege: die „bad bank“ sowie die Rekapitalisierung von Banken. Weitere Vorschläge behandele ich in zwei Folgeartikeln, nämlich einen zur Fremdkapitalumwandlung und einen zur „good bank“, die jüngst auch von Kantoos favorisiert wurde.

Vergleichen wir die beiden ersten Modelle anhand einer fiktiven Beispielbank mit einer Bilanzsumme von 200 Milliarden €, also eine kleine Großbank. Wir gehen ferner davon aus, dass das Vertrauen in die Bank und damit ihre Funktionsfähigkeit gesichert ist, wenn sie für ihre sicheren Anlagen 5 % Eigenkapital aufweist und für ihre faulen Wertpapiere 35 %. Ihre Bilanz soll folgende Struktur haben:

Aktiva (Mittelverwendung) in Milliarden € Passiva (Mittelherkunft) in Milliarden €
sichere Anlagen 150 Einlagen 120
faule Anlagen 50 anderes Fremdkapital 70
Eigenkapital 10
Summe 200 Summe 200

Die Bank ist mit 10 Milliarden € Eigenkapital unterkapitalisiert, denn sie müsste laut unseren Vorgaben 7,5 Milliarden € Eigenkapital für die sicheren Anlagen vorhalten und 17,5 Milliarden für die faulen Anlagen, also insgesamt 25 Milliarden.

Das Bad-Bank-Modell sieht nun vor, dass die faulen Wertpapiere vom Staat aufgekauft werden. Geschieht dies zum Buchwert, bekommt die Bank 50 Milliarden €, die sie neu (und hoffentlich sicher) anlegt. Die erforderliche Eigenkapitalquote von 5 % kann damit erfüllt werden.

Aktiva in Milliarden € Passiva in Milliarden €
sichere Anlagen 150 Einlagen 120
neue Anlagen 50 anderes Fremdkapital 70
Eigenkapital 10
Summe 200 Summe 200

Den Staat hat die Aktion 50 Milliarden € gekostet und er hat dafür faule Wertpapiere erhalten. Gesetzt den Fall, er bekommt in einem zweiten Schritt durch die Verwertung dieser Papiere 15 Milliarden € wieder heraus, verbleibt ein Defizit von 35 Milliarden.

Der Staat könnte natürlich für die faulen Anlagen einen niedrigeren Wert als den Buchwert bezahlen. Nimmt er im Beispiel einen Abschlag von 20 % vor, macht die Bank 10 Milliarden Verlust und ihr ganzes Eigenkapital wird aufgezehrt. Sie braucht dann entsprechend neues Eigenkapital vom Staat. Die Gesamtkosten des Staates von 50 Milliarden bleiben damit gleich, allerdings bekommt er zusätzlich 50 % der Bankanteile.

Im Rekapitalisierungsmodell stockt der Staat das Eigenkapital soweit auf, dass es den Anforderungen (5 % bzw. 35%) genügt. Man kann ausrechnen, dass dafür 15,8 Milliarden € genügen. Die Bilanzsumme der Bank wird um diesen Betrag ausgeweitet. Der Staat erhält damit einen Anteil von 61 % am gesamten Eigenkapital.

Aktiva in Milliarden € Passiva in Milliarden €
sichere Anlagen 150 Einlagen 120
faule Anlagen 50 anderes Fremdkapital 70
altes Eigenkapital 10
neue Anlagen nach EK-Erhöhung 15,8 neues staatliches Eigenkapital 15,8
Summe 215,8 Summe 215,8

Wiederum sollen durch die darauffolgende Verwertung der faulen Wertpapiere nur 15 Milliarden € eingenommen werden. 35 Milliarden muss man also abschreiben. Damit die Bank dies tragen kann, wird eine zweite Rekapitalisierungsrunde notwendig. Nun muss das Eigenkapital von 25,8 Milliarden € um 19,2 Milliarden auf 45 Milliarden € aufgestockt werden. Der Staat hält davon 35 Milliarden oder 78 %, die Alteigentümer nach wie vor 10 Milliarden oder 22 %. Jetzt kann der Verlust angerechnet werden und alles Eigenkapital wird um 7/9 auf insgesamt 10 Millarden € reduziert. Es verbleiben die verlangten 5 % der Anlagesumme, denn die Bankbilanz hat sich wieder auf 200 Milliarden € verkürzt.

Aktiva in Milliarden € Passiva in Milliarden €
sichere Anlagen 150 Einlagen 120
neue Anlagen nach 1. EK-Erhöhung 15,8 anderes Fremdkapital 70
neue Anlagen nach Verwertung 15 altes Eigenkapital 2,2
neue Anlagen nach 2. EK-Erhöhung 19,2 neues staatliches Eigenkapital 7,8
Summe 200 Summe 200

Im Endeffekt hat der Staat im Rekapitalisierungsmodell genauso viel ausgegeben wie beim Bad-Bank-Modell, nämlich 35 Milliarden €. Während er jedoch beim Bad-Bank-Modell erst einmal mit 50 Milliarden in Vorleistung gehen musste, um hinterher etwas zurückzubekommen, konnte er bei der reinen Rekapitalisierung bequemer in zwei Schritten das Eigenkapital erhöhen. Vor allem erhielt er bei der Rekapitalisierung einen beherrschenden Einfluss auf die Bank.

Das Rekapitalisierungsmodell ist also eindeutig dem Bad-Bank-Modell überlegen. Der einzige Wermutstropfen: Beim Bad-Bank-Modell kann die Bank schneller die neuen Mittel für Investitionen vergeben. Ob das allerdings wirklich ein Vorteil ist, hängt davon ab, ob in kurzer Zeit auch genügend seriöse Anlagemöglichkeiten gefunden werden. Wenn stattdessen wieder zweifelhafte Wertpapiere in die Bilanz genommen werden, ist dieser Vorteil eher ein Nachteil.


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11 Kommentare

  1. Andena sagt

    Andere Möglichkeiten wären

    a) eine unbegrenzte Nachschusspflicht der Anteilseigner und Dividendenbezieher der letzten 5 Jahre
    b) die Verstaatlichung der Banken.

    Beides meiner Meinung nach effizienter und billiger als der Mißbrauch von Staatsgeld zur Insolvenzverhinderung von Privatbanken.

  2. Wirtschaftswurm sagt

    Ich hab’s im Artikel ja schon angedeutet, dass noch ein zweiter Beitrag zum Thema kommt, in dem ich dann auf für den Steuerzahler wirklich billigere Alternativen eingehe. Deine Alternative a) ist aber rechtsstaatlich nicht umsetzbar. Die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft haften nur mit ihrer Einlage. Dies im Nachhinein zu ändern, wäre Willkür. Auch die Verstaatlichung allein ist keine Lösung, wenn keine Rekapitalisierung erfolgt. Damit sind wir aber beim (teuren) Rekapitalisierungsmodell.

  3. Die Unterschiede zwischen beiden Modellen verschwimmen aber, wenn die Marktkapitalisierung zu stark sinkt. Man stelle sich die Deutsche Bank vor, die 800 Mrd. Bilanzsumme hat, 100 Mrd. schlechter Assets und eine Marktkapitalisierung von 10 Mrd. Um die Bank zu retten, musst du das EK direkt verzehn(!)fachen. Und das gibt Ärgern mit den Aktionären, weil die Enteignung schreien (zu Unrecht, aber das ist in der Diskussion egal; Schuld an der EK-Klemme ist ja nicht der Staat (der rettet sogar), sondern die Bankmanager, die unverantwortlich viel Schrott gekauft haben).

    Dann kann man die 100 Mrd. schlechter Assets auch gleich ausgliedern und hoffen, dass die nicht wertlos verdampfen und ein Resterlös zu erzielen ist, der mehr ausmacht als der Anteil an der Bank gebracht hätte.

  4. Wirtschaftswurm sagt

    @egghat,
    in meinem Beispiel musste das Eigenkapital zwar nicht verzehnfacht werden, aber zumindest auf 45 Milliarden verviereinhalbfacht. (Bevor dann die Abschreibungen kamen.) Ja und? Dass den Bankaktionären die Bad Bank lieber ist, ist natürlich klar und wird auch aus meinem Beispiel deutlich. Sie behalten einen größeren Anteil an der Bank.
    Der einzige Fall, bei dem die Bad Bank tatsächlich etwas erbringt, ist, wenn die faulen Anlagen sich hinterher als gar nicht so faul herausstellen und man mit ihrer Verwertung einen Gewinn macht. (Die Erlöse also zumindest höher sind, als der Buchwert bei Ausgliederung der faulen Papiere.) Bei einer Bad Bank kann dann der Staat den gesamten Gewinn einstreichen. Bei einer Rekapitalisierung bekommt er davon nur soviel ab, wie sein Anteil an der Bank ist. Ausgehend von der dritten Tabelle im Artikel wären das in meinem Beispiel 61,2 %. Aber wir sind uns wohl einig, dass dieser Fall in der Praxis irrelevant sein dürfte.
    @Andena,
    WENN im Gesellschaftervertrag eine Nachschusspflicht bestimmt ist, liegt der Fall anders. Du zitierst allerdings eine Kann-Bestimmung. Sei sicher, dass bei allen großen Banken die Nachschusspflicht im Gesellschaftervertrag ausgeschlossen wurde. Und „pacta sunt servanda“.

  5. Pingback: Kleine Presseschau vom 20. Oktober 2011 | Die Börsenblogger

  6. Teufel sagt

    Da die meisten Banken wohl Aktiengesellschaften sind, wird es keine Nachschußpflicht geben.

  7. Andena sagt

    @teufel

    Das lässt sich locker mit einem Gesetz ändern

    @Wirtschaftswurm

    Neben der gesetzlichen Verankerung der unbeschränkten Nachschusspflicht wäre eine andere Alternative die Pflichtausgabe von neuen Anteilen.

    Ich niemand bereit, sich finanziell zu engagieren, dann ist die bank nicht mehr marktfähig und muss entweder (bei Systemrelevanz) zwangverstaatlicht oder abgewickelt werden.

  8. Teufel sagt

    @ Andena: Nur ist zweifelhaft, ob das verfassungskonform wäre.

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