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Was hat die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht gebracht?

Im Wiwo-Lunchtalk zeigte sich Marcel Fratzscher, Präsident des DIW, „schockiert“ über den Verlauf der Anhörung vor dem Verfassungsgericht. Doch was ihn schockiert, gibt mir Anlass zu Hoffnung. Viele Beobachter gehen davon aus, dass die Bundesverfassungsrichter Auflagen für die Käufe von Staatsanleihen durch die EZB (OMT – Outright Monetary Transaction genannt) formulieren werden. Denn aus den Experten-Stellungnahmen vor dem Bundesverfassungsgericht ging einmal mehr hervor, wie problematisch diese Käufe von Staatsanleihen durch die Notenbank sind. Von den befragten Ökonomen hielt neben Fratzscher nur EZB-Vertreter Jörg Asmussen in seiner Stellungnahme die Anleihekäufe für notwendig. Ausgangspunkt seiner Begründung sind Marktturbulenzen, die angeblich den Preis für Anleihen aus den Südländern unverhältnismäßig niederdrückten und so die Zinsen in die Höhe trieben. Hierdurch hätte die Zinspolitik der EZB in den Südländern nicht mehr gewirkt. Das OMT-Programm diene lediglich dazu, die Wirkungskanäle der Geldpolitik wiederherzustellen. In seiner eigenen Stellungnahme erwiderte Bundesbankchef Jens Weidmann allerdings richtig: Die Antwort auf die Frage, ob Anleger den Risikogehalt der Anleihen bestimmter Mitgliedstaaten zutreffend bewerten, ist in hohem Maße subjektiv. Genau dies folgt ja auch aus der Diskussion …

Die EZB will das Bundesverfassungsgericht für dumm verkaufen

Diese Schlussfolgerung ergibt sich zumindest aus der schriftlichen Stellungnahme der EZB für das Bundesverfassungsgericht. Morgen und übermorgen finden bekanntlich die Anhörungen vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Kläger wenden sich nun nicht mehr nur gegen den ESM, auch die Anleihekäufe der EZB (OMT genannt) und die Targetsalden sind Thema. In ihrer schriftlichen Stellungnahme tritt die EZB den Einwänden aber unter anderem mit folgendem Argument entgegen: Die durchschnittliche Inflation habe im Zeitraum von Januar 1999 bis November 2012 bei 2,06% gelegen und damit sei das Ziel erreicht, mittelfristig eine Preissteigerungsrate von unter, aber nahe 2 % beizubehalten. Man wundert sich nur. Zum einen liegt 2,06 % zwar vielleicht nahe bei, aber, wenn mich die Erinnerungen an meine Mathestunden nicht trügen, keinesfalls unter 2 %. Diese Abweichung mag unwichtig sein, dazu gleich mehr. Aber zu behaupten 2,06% liege unter 2 % ist schon dreist. Will man der Aussage überhaupt irgendeinen Sinn abgewinnen, dann wohl nur den, den Leser schon gleich auf Seite 6 einer 52-seitigen Stellungnahme so zu verwirren, dass er danach auch jeden anderen Unsinn hinzunehmen bereit …