Alle Artikel mit dem Schlagwort: Immunität

Karlsruher Urteil zum ESM: Der Höllenmaschine wurde die Bazooka genommen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM fand man in einigen Netzmedien dumme Kommentare zum Thema. Tatsache ist: Dass eine Haftungsobergrenze nun eindeutig festgeschrieben wird, ist nicht belanglos. Zum Thema der gerichtlichen Immunität der ESM-Organmitglieder hätten die Karlsuher Richter aber mehr liefern müssen. Zum gestrigen Karlsruher ESM-Urteil gabe es kluge und dumme Kommentare. Zu den dümmeren zählte der von Peter Ehrlich in der FTD. Nach Ehrlichs Auffassung hat Karlsruhe nur klargestellt, was eh schon klar war. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt, dass der ESM-Vertrag zweideutig ist. Einerseits legt er zwar ausdrücklich eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden € für Deutschland fest, andererseits schafft er aber auch die Möglichkeiten, diese Haftungsobergrenze zu umgehen. Und wer die lange Diskussion um den Aufbau einer Euro-Bazooka mit unbegrenzter Feuerkraft kennt, ahnt, dass die Zweideutigkeit durchaus Hintergedanken hatte. Gut also, dass nun zumindest eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden festgezurrt werden soll. „Schallende Ohrfeige für Wolfgang Schäuble“, so hätte man darum gestern durchaus schreiben können. Denn Schäubles Ministerium war auf deutscher Seite für den zweideutigen Vertragstext verantwortlich. Doch nur Leo Hänel …

Die unbeschränkte Haftung durch den ESM

Die deutsche Haftung für den neuen Euro-Rettungsschirm ESM sei beschränkt, heißt es häufig. Eine Lüge! Genannt werden als Haftungsgrenze meist die 21,7 Milliarden €, die Deutschland direkt in den ESM einzahlen soll plus die 168,3 Milliarden €, die es an Garantien übernimmt. Macht 190 Milliarden €. Immerhin, das sind bereits Deutschlands gesamte Steuereinnahmen von vier Monaten. Nicht zu vergessen sind allerdings die Lasten aus dem alten Rettungsschirm EFSF und der ersten Griechenlandhilfe. Der Haftungsanteil Deutschlands für bereits gezahlte oder zugesagte Darlehen des EFSF an Irland, Portugal und Griechenland beträgt 87,3 Milliarden €. Ob auch das Programm für Spanien zusätzlich draufgesattelt werden soll, scheint auch in der Woche, in der der Bundestag über die Milliarden entscheiden soll, unklar. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte, sind wir bereits bei einer Summe von 277,3 Milliarden € oder den gesamten Steuereinnahmen von sechs Monaten. Nun besagt Artikel 25 Absatz 2 des ESM-Vertrages: „Zahlt ein ESM-Mitglied nicht, so müssen die anderen ESM-Mitglieder diese Zahlungen anteilig übernehmen.“ Wenn Griechenland seinen Bankrott erklärt, muss also Deutschland seinen Anteil erhöhen, dasselbe, …

Der Euro-Rettungsschirm – über Recht und Gesetz

In der sogenannten Nichtbeistandsklausel, dem Artikel 104b des Vertrages von Maastricht (nun Artikel 125 AEU-Vertrag), heißt es klar: Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein … Der gegenwärtige Euro-Rettungsschirm EFSF ist also nichts anderes als eine illegale Organisation. Er spielt in derselben Liga wie Cosa Nostra und Camorra. Darüber sollten sich nicht zuletzt alle, die für oder mit dem EFSF arbeiten, im Klaren sein. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Auch die Rating-Agenturen sollten sich Gedanken machen. Kann eine illegale Organisation tatsächlich ein AAA-Rating halten? Bürgschaften und Garantien eines EU-Mitgliedsstaates sind juristisch zumindest nichts wert, sollten sich die politischen Einschätzungen ändern. Aber so sieht das neue Europa aus. Dafür streiten die deutschen Parteien von CDU/CSU über FDP, SPD, Grünen bis hin zu den Linken. Wenn es heißt, der Euro müsse um jeden Preis gerettet werden, dann war damit nicht nur Geld gemeint. Der Preis war …