Man könnte auch fragen: Geht es „nur“ um Steuerhinterziehung oder wurden über das Schweizer Konto Korruptionsgelder gewaschen? Ich weiß es natürlich auch nicht. Ich möchte allerdings zwei Seiten empfehlen, die sich darüber Gedanken gemacht haben und zu gegenteiligen Schlussfolgerungen gekommen sind:
Veröffentlicht am 17. März 2014
Das Strafmass für Steuerbetrug ist höher als das für Korruption. Falls das Geld aus betrügerischen Geschäften stammt, werden keine Steuern fällig, Bestechungsgelder muss man nicht versteuern.
(Ebensowenig wie Diebe ihre Beute versteuern müssen).
Falls ein Gericht die Unrechtmässigkeit der Einnahmen feststellen würde, gäbe es also kein Steuerdelikt mehr. Hoenes müsste dann das ergaunerte Geld an den Betrogenen abgeben.
Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft daher in diesem Fall auf eine Verurteilung wegen Steuerbetrug aus war. Der Nachweis von Korruption ist schwieriger und hätte möglicherweise in einer Bewährungsstrafe geendet. Dafür hätte Hoenes wohl mehr Geld verloren.
Nachtrag: Wenn man einmal für Steuerbetrug verurteilt wurde ist das natürlich auch bei einer späteren Überführung wegen Betrug oder Korruption weiter Rechtskräftig. Man kann also durchaus wegen beidem verurteilt werden.
Die Steuerschuld würde aber getilgt.
@AlienObserver,
danke für den Hinweis, dass Steuerbetrug in der Regel höher bestraft wird als Korruption. Wenn also Korruption vorläge, wäre es für Hoeneß vielleicht (aber auch nur vielleicht) besser, diese einzugestehen. Steuerbetrug wird aber wohl sowieso zusätzlich vorliegen, wenn auch dann mit einer geringeren Summe als 28,5 Millionen.
Nun meldet sich die Staatsanwaltschaft zu Wort und weist alle Sepekulationen von sich: Hoeneß-Prozess: Anklage wehrt sich