Gegen den Draghi-Beschluss, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen, kann man als Staatsbürger nicht klagen. Für Deutschland ergibt sich nun aber das eindeutige Recht und sogar die Pflicht, die Eurozone zu verlassen. Das Bundesverfassungsgericht bleibt bei seinem Terminplan. Morgen will es darüber entscheiden, ob der ESM in Kraft treten darf oder nicht. Den Zusatzantrag Peter Gauweilers, die Entscheidung zu verschieben, lehnten die Richter ab. Gauweiler hatte seinen Zusatzantrag mit den Beschlüssen der EZB vom letzten Donnerstag begründet, in Zukunft unbegrenzt Staatsanleihen der Staaten aufzukaufen, die Unterstützung durch die Euro-Rettungsschirme erhalten. Mit diesem Beschluss ändert sich die Bedeutung des ESM. Er wird nicht nur Kredite verteilen, er wird auch für klamme Staaten die Tore zu den Gelddruckmaschinen der Europäischen Zentralbank öffnen. Das Zusammenspiel von ESM und EZB führt so früher oder später zu einer Inflationspolitik. (Ich teile übrigens weitgehend die Einschätzung des Commerzbank-Chefvolkswirts Jörg Krämer zu den Folgen dieser Politik: „Die EZB wird Deutschland zum Absturz bringen.„) Das juristische Problem: Das Grundgesetz kennt kein Grundrecht auf stabile Währung. Das ist auch gut so, denn in Notsituationen (vergleichbar mit …