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Unendliche Risiken? Zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht

Bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM ist der Eindruck entstanden, sowohl ein sofortiges Inkrafttreten als auch eine Verzögerung des Rettungsschirms würden unendliche Risiken bergen; so zumindest der Blogger Max Steinbeis. Etwas genauer kann und sollte das Gericht die jeweiligen Risiken allerdings schon abschätzen. In seinem lesenswerten Bericht über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM fasst der Blogger Max Steinbeis seinen Eindruck so zusammen: Hier dagegen lassen wir uns auf ins Unendliche gehene (sic) Risiken ein, sowohl wenn wir den ESM installieren als auch wenn wir es lassen. Nun, ich selbst war nicht in Karlsruhe und möglicherweise ist tatsächlich dieser Eindruck während der Anhörung entstanden. Dann allerdings war die Anhörung ziemlich nutzlos! Mit dem Unendlichen kann man ja nicht kalkulieren. Versuchen wir es im Folgenden eine Nummer kleiner. Konkret geht es für die Verfassungsrichter um die Frage, ob ein Inkrafttreten des ESM jetzt verantwortbar ist, auch wenn später möglicherweise die Verfassungswidrigkeit des Rettungsschirms festgestellt werden muss. Und umgekehrt muss das Richterkollegium entscheiden, ob eine Verzögerung des ESM verantwortbar ist, auch wenn …