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Keine Wiederwahl von Politikern, die ihre Wahlversprechen nicht einhalten?

Auf den ersten Blick hat die Idee Charme: Hans Gersbach fordert auf Ökonomenstimme, dass Politikern die Möglichkeit bekommen, bindende Wahlversprechen abzugeben. Solche Wahlversprechen sollen in Form von überprüfbaren „Wahlverträgen“ schriftlich niedergelegt und beglaubigt werden. Eine unabhängige Institution überwacht die Einhaltung der Wahlverträge. „Bricht ein Amtsinhaber einen solchen Vertrag, darf er sich nicht zur Wiederwahl stellen.“ Politiker, so glaubt Gersbach, könnten durch solche Wahlverträge wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen. Das demokratische System würde gestärkt. Doch Skepsis ist meiner Meinung nach angebracht. Denn die Missbrauchsmöglichkeiten von Wahlverträgen sind erheblich. Erinnern wir uns an Gerhard Schröders Versprechen vor seiner ersten Amtszeit, die Arbeitslosigkeit zu halbieren. Schröder hat im Wahlkampf 2002 darauf gesetzt, dass die Wähler das Versprechen nicht ernst genommen haben, er hätte aber auch die statistische Erfassung der Arbeitslosen ändern können oder kurz vor der Wahl genügend Arbeitslose in kurzzeitige Weiterbildungsmaßnahmen oder 1-Euro-Jobs schicken können, damit sie raus aus der Statistik wären. Sicherlich hätte ihm das in der öffentlichen Diskussion geschadet (wie ihm sein Versprechen ohnehin 2002 geschadet hat), aber die Wiederwahlmöglichkeit wäre gesichert und ein unabhängiges Institut …