Alle Artikel mit dem Schlagwort: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruher Urteil zum ESM: Der Höllenmaschine wurde die Bazooka genommen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM fand man in einigen Netzmedien dumme Kommentare zum Thema. Tatsache ist: Dass eine Haftungsobergrenze nun eindeutig festgeschrieben wird, ist nicht belanglos. Zum Thema der gerichtlichen Immunität der ESM-Organmitglieder hätten die Karlsuher Richter aber mehr liefern müssen. Zum gestrigen Karlsruher ESM-Urteil gabe es kluge und dumme Kommentare. Zu den dümmeren zählte der von Peter Ehrlich in der FTD. Nach Ehrlichs Auffassung hat Karlsruhe nur klargestellt, was eh schon klar war. Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht aber festgestellt, dass der ESM-Vertrag zweideutig ist. Einerseits legt er zwar ausdrücklich eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden € für Deutschland fest, andererseits schafft er aber auch die Möglichkeiten, diese Haftungsobergrenze zu umgehen. Und wer die lange Diskussion um den Aufbau einer Euro-Bazooka mit unbegrenzter Feuerkraft kennt, ahnt, dass die Zweideutigkeit durchaus Hintergedanken hatte. Gut also, dass nun zumindest eine Haftungsobergrenze von 190 Milliarden festgezurrt werden soll. „Schallende Ohrfeige für Wolfgang Schäuble“, so hätte man darum gestern durchaus schreiben können. Denn Schäubles Ministerium war auf deutscher Seite für den zweideutigen Vertragstext verantwortlich. Doch nur Leo Hänel …

Was das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht sagt

In seinem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht weder abschließend über die Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms noch gar über seine volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht über die Griechenlandhilfen und den Euro-Rettungsschirm. Das vollständige Urteil ist auch im Internet nachzulesen: Die Übernahme von Risiken in Höhe von 170 Milliarden € sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sofern die Bundesregierung verpflichtet wird, „ vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.“ In verschiedenen Medien, z. B. Welt Online, konnte man daraufhin nachlesen, der Euro-Rettungsschirm sei rechtens. Muss ich jetzt meinen Artikel vom 1. August widerrufen, in dem ich behauptet habe, der Euro-Rettungsschirm stehe über Recht und Gesetz? – Nein, ganz und gar nicht. Der Senat des Bundesverfassungsgerichts weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm „eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war“. Sprich: Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist ausschließlich zu prüfen, ob das deutsche Grundgesetz eingehalten worden ist. Es hat keine Kompetenz zu prüfen, ob europäisches Recht ebenfalls beachtet worden ist. Entsprechend äußert es sich hierzu nicht. Es bleibt jedem mit gesundem Menschenverstand frei, zu erkennen, …