Alle Artikel mit dem Schlagwort: private Rentenversicherung

Die Unterscheidung nach Geschlecht ist manchmal auch sozial

Letzten Dienstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass nach dem 21.12.2012 Versicherungskonzerne nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen. Das betrifft vor allem Autoversicherungen, private Kranken- und Rentenversicherungen sowie Lebensversicherungen. Bei ihnen sind bisher unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen verbreitet. Bei Autoversicherungen und Lebensversicherungen liegen die Versicherungsprämien für Frauen niedriger, bei Kranken- und Rentenversicherungen liegen sie höher. Was der EuGH jedoch nicht gesehen hat: Manchmal ist eine Unterscheidung nach Geschlecht nicht diskriminierend, sondern einfach nur ein sozialer Ausgleich. Dies betrifft die private Rentenversicherung. Männer leben im Mittel kürzer als Frauen. Nach gegenwärtigem Stand der wissenschaftlichen Forschung ist dies zwar zum Teil auch verhaltensbedingt (höherer Zigaretten- und Alkoholkonsum bei Männern z. B.), aber eben nicht nur: Männer sind in dieser Hinsicht biologisch benachteiligt. Aufgrund ihrer kürzeren Lebenserwartung und also der kürzeren durchschnittlichen Rentenbezugsdauer müssen Männer nun bei privaten Lebensversicherungen geringere Prämien zahlen. (In Deutschland sind Unisextarife bei der staatlich geförderten Riester-Rente allerdings seit 2006 Pflicht.) Entscheidend: die günstigen Prämien ergeben sich einzig aus der kürzeren Lebenserwartung, nicht aus sonstigen Eigenschaften des männlichen Geschlechts. Die günstigen Prämien sind …