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Der Euro-Rettungsschirm – über Recht und Gesetz

In der sogenannten Nichtbeistandsklausel, dem Artikel 104b des Vertrages von Maastricht (nun Artikel 125 AEU-Vertrag), heißt es klar: Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein … Der gegenwärtige Euro-Rettungsschirm EFSF ist also nichts anderes als eine illegale Organisation. Er spielt in derselben Liga wie Cosa Nostra und Camorra. Darüber sollten sich nicht zuletzt alle, die für oder mit dem EFSF arbeiten, im Klaren sein. Sie stehen mit einem Bein im Gefängnis. Auch die Rating-Agenturen sollten sich Gedanken machen. Kann eine illegale Organisation tatsächlich ein AAA-Rating halten? Bürgschaften und Garantien eines EU-Mitgliedsstaates sind juristisch zumindest nichts wert, sollten sich die politischen Einschätzungen ändern. Aber so sieht das neue Europa aus. Dafür streiten die deutschen Parteien von CDU/CSU über FDP, SPD, Grünen bis hin zu den Linken. Wenn es heißt, der Euro müsse um jeden Preis gerettet werden, dann war damit nicht nur Geld gemeint. Der Preis war …