Alle Artikel mit dem Schlagwort: Kulturwertmark

Wie das Konzept Kulturwertmark verbessert werden kann

„Die Kulturwertmark wird funktionieren“, habe ich in meinem letzten Artikel behauptet. Und warum der Chaos Computer Club (CCC) gerade jetzt ein Konzept zur Vergütung von Musik, Text und Bild im Internet vorstellt, lässt sich bei frank.geekheim.de nachlesen. Im Detail lässt sich jedoch das Konzept Kulturwertmark kritisieren und verbessern. Begründete Kritik besteht vor allem an den teilweise bürokratischen Vorstellungen, die der CCC über Einzug und Verteilung der Gelder hegt. Dass die Finanzierung über eine Abgabe pro Breitbandanschluss nicht der Weisheit letzter Schluss ist, sehen die CCC-Vertreter ja selbst. Eine Finanzierung durch laufende Steuereinnahmen ist nicht nur sozialer, sondern spart auch die Bürokratie einer zweiten GEZ (auch wenn von dieser Bürokratie nur die Netzanbieter betroffen wären, die die Abgabe einziehen). Die Stiftungen, die die Gelder an die Künstler verteilen, bekommen Einnahmensicherheit bei einer Steuerfinanzierung durch langfristige Verträge mit dem Staat . Unbrauchbar ist (da stimme ich Wolfgang Michel zu) die CCC-Idee der Vergütungsobergrenzen. Sobald ein Werk eine bestimmte Summe Kulturwertmark eingesammelt hat, sollen die Urheberrechte auslaufen. Klar, für einen 2-Stunden-Film muss diese Grenze höher liegen als für …

Die Kulturwertmark wird funktionieren

Das Problem ist dringlich, seitdem Musik, Literatur und Bild digitalisiert und über das Internet weltweit verbreitet werden: Wie bezahlen wir die Künstler, wenn in der digitalen Welt jeder ihre Werke frei und ohne Kosten kopieren kann? Wie ermöglichen wir es den Schöpfern, sich ihren Werken frei von Existenzängsten zu widmen? Die Antwort der Kulturindustrie war, die freie Kopierbarkeit der Werke durch das Strafrecht und einen im Laufe der Zeit immer ausgeklügelteren Kopierschutz (Digital Rights Management) einzuschränken. Es wurde also versucht, aus einem öffentlichen Gut ein privates und damit marktgängiges zu machen. Wer mit den ökonomischen Begrifflichkeiten nicht so firm ist: Öffentliche Güter zeichnen sich dadurch aus, dass keiner von seiner Nutzung ausgeschlossen werden kann und alle das Gut gleichzeitig nutzen können. Das klassische Beispiel ist der Deich, der vor Hochwasser schützt. Bei privaten Gütern dagegen kann der Besitzer andere von der Nutzung ausschließen. Außerdem können sie nur von einem (oder sehr wenigen) gleichzeitig genutzt werden. Das Problem bei der Privatisierung von digitalen Gütern: Die Kosten sind groß und die Einschränkungen für die Nutzer immens. Der …