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Neue Griechenlandhilfen: Einigung ohne Lösung

Das neue Hilfspaket für Griechenland bedeutet nicht nur einen weiteren Rechtsbruch, sein Scheitern ist darüber hinaus bereits absehbar. Die europäischen Finanzminister haben sich untereinander geeinigt. Auf SPON werden die wichtigsten Punkte aufgezählt: neue Hilfsgelder aus dem Euro-Rettungsschirm in Höhe von 130 Milliarden € und ein freiwilliger Schuldenerlass der privaten Gläubiger in Höhe von 107 Milliarden €. Auch die EZB soll beteiligt werden, indem sie die Gewinne, die sie bei Rückzahlung der griechischen Anleihen macht, über die nationalen Zentralbanken an die Regierungen weiterleitet. Letzteres ist natürlich ein erneuter Rechtsbruch. Allein schon die Beteiligung der EZB an den Verhandlungen verstößt gegen das Gebot der Unabhängigkeit der Zentralbank; ihre Beteiligung an den Griechenlandhilfen darüber hinaus gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Notenbank. Aber an solche Rechtsbrüche haben wir uns ja gewöhnt, wenn es um Europa geht. Genauso wenig stört es offensichtlich, dass das Scheitern des neuen Hilfspaketes bereits absehbar ist. Die Gründe können die Finanzminister im aktuellen Griechenland-Bericht der so genannten Troika  nachlesen, der auch der Financial Times vorliegt. Es sind im Wesentlichen zwei. Die erste Gefahr …

Was das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht sagt

In seinem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht weder abschließend über die Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms noch gar über seine volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit. Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht über die Griechenlandhilfen und den Euro-Rettungsschirm. Das vollständige Urteil ist auch im Internet nachzulesen: Die Übernahme von Risiken in Höhe von 170 Milliarden € sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sofern die Bundesregierung verpflichtet wird, „ vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.“ In verschiedenen Medien, z. B. Welt Online, konnte man daraufhin nachlesen, der Euro-Rettungsschirm sei rechtens. Muss ich jetzt meinen Artikel vom 1. August widerrufen, in dem ich behauptet habe, der Euro-Rettungsschirm stehe über Recht und Gesetz? – Nein, ganz und gar nicht. Der Senat des Bundesverfassungsgerichts weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm „eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war“. Sprich: Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist ausschließlich zu prüfen, ob das deutsche Grundgesetz eingehalten worden ist. Es hat keine Kompetenz zu prüfen, ob europäisches Recht ebenfalls beachtet worden ist. Entsprechend äußert es sich hierzu nicht. Es bleibt jedem mit gesundem Menschenverstand frei, zu erkennen, …