Erlassjahr
Alle sieben Jahre sollst du ein Erlassjahr halten. So aber soll es zugehen mit dem Erlassjahr: Wenn einer seinem Nächsten etwas geborgt hat, der soll’s ihm erlassen und soll’s nicht eintreiben von seinem Bruder: denn man hat ein Erlassjahr ausgerufen dem Herrn. So steht es im fünften Buch Mose (15, 1-2). Und manchmal ist es ja gar nicht schlecht, wenn man sich bei der Suche nach der Lösung aktueller Probleme in uralten Büchern umsieht. Denn im Grunde genommen ist alles schon einmal da gewesen. Schuldenkrisen gab es schon in alttestamentarischer Zeit. Wer damals seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, musste sich als Sklave verkaufen und fortan für seinen Gläubiger arbeiten. Im Laufe der Zeit spaltete sich so die hebräische Gesellschaft. Die Reichen wurden immer reicher, die Sklaven wurden immer zahlreicher. Das fünfte Buch Mose, auch Deuteronomium genannt, wurde wahrscheinlich zur Zeit König Josias von Juda im 7. Jahrhundert v. Chr. niedergeschrieben. Juda war damals ein kleines Königreich, bedroht von den benachbarten Großmächten. Es konnte sich keine sozialen Konflikte erlauben. Und so setzte sich eine in damaligen …