Die EZB will das Bundesverfassungsgericht für dumm verkaufen
Diese Schlussfolgerung ergibt sich zumindest aus der schriftlichen Stellungnahme der EZB für das Bundesverfassungsgericht. Morgen und übermorgen finden bekanntlich die Anhörungen vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Kläger wenden sich nun nicht mehr nur gegen den ESM, auch die Anleihekäufe der EZB (OMT genannt) und die Targetsalden sind Thema. In ihrer schriftlichen Stellungnahme tritt die EZB den Einwänden aber unter anderem mit folgendem Argument entgegen: Die durchschnittliche Inflation habe im Zeitraum von Januar 1999 bis November 2012 bei 2,06% gelegen und damit sei das Ziel erreicht, mittelfristig eine Preissteigerungsrate von unter, aber nahe 2 % beizubehalten. Man wundert sich nur. Zum einen liegt 2,06 % zwar vielleicht nahe bei, aber, wenn mich die Erinnerungen an meine Mathestunden nicht trügen, keinesfalls unter 2 %. Diese Abweichung mag unwichtig sein, dazu gleich mehr. Aber zu behaupten 2,06% liege unter 2 % ist schon dreist. Will man der Aussage überhaupt irgendeinen Sinn abgewinnen, dann wohl nur den, den Leser schon gleich auf Seite 6 einer 52-seitigen Stellungnahme so zu verwirren, dass er danach auch jeden anderen Unsinn hinzunehmen bereit …