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Google und die Zeitungsverlage (Teil 1): Das Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht (kurz: LSR) ist kompletter Unsinn und dient lediglich dazu, Wettbewerb und technischen Fortschritt zu verhindern. Die Diskussion darüber lenkt von wichtigeren Fragen ab. Einer der besten Kommentare zur ausufernden Diskussion um das Leistungsschutzrecht  stammt vom Chefredakteur von sueddeutsche.de, Stefan Plöchinger. Unter dem Titel „Wieso wir klüger debattieren müssen“ beklagt er sich, dass die Debatte um das LSR von wichtigeren Fragen ablenkt. Zu den wichtigeren Fragen komme ich noch. Eines muss man zuvor jedoch klarstellen: Das LSR war eine Idee der Verlage, es war ihre Initiative und ihr Vorschlag. Wenn also die Debatte um das Leistungsschutzrecht wichtigere Fragen ins Abseits drängt, dann tragen dafür hautpsächlich die Verlage die Verantwortung. Und auch wenn es eigentlich unwichtig ist, muss noch ein zweites klargestellt werden. Das Leistungsschutzrecht ist kompletter Unsinn. Wird das LSR Gesetz, soll Google für die Textschnipsel aus Verlagsartikeln, die es zu jedem Suchergebnis in Gooogle News anzeigt, eine Gebühr zahlen. Tatsächlich sind allerdings Texte und auch Textschnipsel bereits durch das Urheberrecht geschützt; da gibt es keine Regelungslücke. Und die Rechtsprechung zum Urheberrecht besagt, dass, …