Wirtschaftswurm-Blog

Was das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht sagt

In seinem Urteil entschied das Bundesverfassungsgericht weder abschließend über die Rechtmäßigkeit des Euro-Rettungsschirms noch gar über seine volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit.

Am Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht über die Griechenlandhilfen und den Euro-Rettungsschirm. Das vollständige Urteil ist auch im Internet nachzulesen: Die Übernahme von Risiken in Höhe von 170 Milliarden € sei mit dem Grundgesetz vereinbar, sofern die Bundesregierung verpflichtet wird, „ vor Übernahme von Gewährleistungen jeweils die vorherige Zustimmung des Haushaltsausschusses einzuholen.“

In verschiedenen Medien, z. B. Welt Online, konnte man daraufhin nachlesen, der Euro-Rettungsschirm sei rechtens. Muss ich jetzt meinen Artikel vom 1. August widerrufen, in dem ich behauptet habe, der Euro-Rettungsschirm stehe über Recht und Gesetz? – Nein, ganz und gar nicht.

Richterroben des Bundesverfassungsgericht auf dem Kleiderständer

Aufgehängt: Richterroben am Bundesverfassungsgericht, Quelle: Evilboy

Der Senat des Bundesverfassungsgerichts weist ausdrücklich darauf hin, dass ihm „eine Prüfung der beanstandeten Gesetze an unionsrechtlichen Bestimmungen verwehrt war“. Sprich: Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist ausschließlich zu prüfen, ob das deutsche Grundgesetz eingehalten worden ist. Es hat keine Kompetenz zu prüfen, ob europäisches Recht ebenfalls beachtet worden ist. Entsprechend äußert es sich hierzu nicht.

Es bleibt jedem mit gesundem Menschenverstand frei, zu erkennen, dass der Euro-Rettungsschirm gegen das europäische Verbot verstößt, für andere Staaten zu haften oder für ihre Verbindlichkeiten einzutreten. Der Euro-Rettungsschirm bleibt illegal .

Es ist schon interessant nachzulesen, wie die Verfassungsrichter sich winden. In Abschnitt 129 ihrer Urteilsbegründung betonen sie nämlich ausdrücklich die Wichtigkeit des europäischen Verbots der Haftungsübernahme. Und damit natürlich auch die Wichtigkeit, dieses Verbot einzuhalten. Ob es aber ihrer Meinung nach tatsächlich eingehalten wurde, darüber hüllen sie sich in Schweigen. Das ist wohl die berufsbedingte Schizophrenie der Juristen.

Nachzulesen war auch, dass Bundeskanzlerin Merkel das Gerichtsurteil als Bestätigung ihrer Politik ansah. Muss ich also zurücknehmen, dass „sich Europa im Rettungsschirm verheddert und fällt“? – Nein, wiederum ganz und gar nicht.

„Das Bundesverfassungsgericht kann sich bei der Feststellung einer verbotenen Entäußerung der Haushaltsautonomie nicht mit eigener Sachkompetenz an die Stelle des Gesetzgebers setzen“, so schreiben die Richter in ihrer Pressemitteilung. Das heißt: Die Verfassungsrichter konnten und wollten nicht über die volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit des Euro-Rettungsschirms urteilen. Dies ist alleinige Aufgabe des Parlaments.

Und wenn die Maßnahmen des Parlamentes auf mittlere Sicht zu Steuererhöhungen, Sozialkürzungen, einer Wirtschaftskrise und den Verlust an Bonität (verbunden mit höheren öffentlichen Zinszahlungen) führen, ja dann …. Dann hat das Bundesverfassungsgericht (vergleiche Abschnitt 135 der Urteilsbegründung) damit nichts zu tun.


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3 Kommentare

  1. Teufel sagt

    Du hast den eingeschränkten Prüfungsumfung, den das BVerfG als Maßstab angelegt hat, richtig erkannt. Zu erwähnen wäre noch, dass dieser nicht zwingend ist (Solange II).

  2. Wirtschaftswurm sagt

    @Teufel,
    so, ich hab jetzt erst einmal den Link zum vollständigen Urteil richtiggestellt. Ich bin ja Volkswirt und kein Jurist. Aber so wie ich das verstanden habe, wollten die Kläger, dass das Verfassungsgericht eine massive Kompetenzüberschreitung der EU feststellt (Abschnitt 44 der Urteilsbegründung). Darauf geht das Verfassungsgericht aber im Weiteren überhaupt nicht ein.

  3. Teufel sagt

    Ja, tut es nicht, weil es das nicht muss, solange es die Einschätzungshoheit des Parlaments anerkennt, weil noch keine staatsgefährdende Haftung ausgelöst sei… Das ist in der Tat ein Kunstgriff, den es halt bedurft hatte, um nicht der Buhmann zu sein. An sich hätte es mMn nämlich einer Beweisaufnahme beduft, ob bereits durch die heutigen Gewährleistungen eine relevante Gefährdung des Haushaltsspielraums gegeben ist. Also lehnt man den einfach lapidar ab und behauptet, das sei nicht einmal substantiiert vorgetragen.

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